Frage an Halina Wawzyniak von Detlef Z. bezüglich Soziale Sicherung
Die Jobcenter verweisen immer wieder auf die Ansparpflicht auf der Grundlage des Regelsatzes beim Arbeitslosengeld II. Nun ist es aber so, das auf Grund von finanziellen Mehrbelastungen, z.B. durch höhere Energiekosten als im Regelsatz vorgesehen, eine Ansparung gar nicht mehr möglich ist. So sind auch die Kosten für ein in den Kommunen angebotenes Sozialticket weitaus höher als im Regelsatz vorgesehen. Dazu meine Frage: Ist das Modell nicht schon lange überholt? Gibt es eine Ansparpflicht überhaupt noch? Ich würde mich natürlich sehr freuen, von Ihnen darauf eine schriftliche Antwort zu bekommen.
Sehr geehrter Herr Zöllner,
danke für Ihre Anfrage vom 5. November 2015, die ich Ihnen gern beantworte:
Das SGB II ist an diesem Punkt nicht geändert worden. Dies bedauere ich außerordentlich. Sie haben Recht: Das Modell ist überholt. Seit langem kämpft DIE LINKE deshalb für eine bedarfsorientierte soziale Mindestsicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak