Frage an Halina Wawzyniak von Christoph S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Wawzyniak
Ich schreib an Sie, weil Sie im Justizaussuss sitzen.
Gilt das Demonstrationsrecht für alle und jeden oder wäre es eigentlich vernünftig, es für bestimmte Anliegen oder Gruppen abzuschaffen / zu verbieten / einzuschränken? Könnte man vielleicht die Landesverfassungsgerichte beauftragen, das zu beurteilen?
Halten Sie es für i.O., wenn eine genügend große Zahl an Gegendemonstranten eine Demo verhindert oder stark behindert?
Was halten Sie von einem Verbot von Gegendemonstrationen auf der geplanten Route und von großen Sicherheitsabständen?
Wenn das nächste Mal der Pfarrer gegen die Abtreibung predigt, darf dann eine Frauendemo die Fronleichnams- oder Kreuzwegprozession verhindern?
Was halten Sie von einem Sicherheitsabstand zwischen Demo und wichtigen Verkehrswegen? Darf die Bahn vertrauen, dass die Domonstranten nicht auf die Gleise laufen und ungebremmst weiterfahren oder wird jede Demo neben einer Bahnstrecke den Verkehr lahmlegen?
Sehr geehrter Herr Strebel,
ich danke für Ihre Anfrage vom 21. Oktober 2015, die ich Ihnen kurz beantworten möchte.
Grundrechte sind nicht teilbar. Deshalb kann und darf das Demonstrationsrecht nicht eingeschränkt oder für einzelne Gruppen ausgehebelt werden. Das heißt: Natürlich dürfen Frauen dagegen demonstrieren, wenn ein Pfarrer gegen Abtreibung predigt. Sie müssen sich an die Regeln halten, die Demonstration anmelden und gewaltfrei protestieren - nur um bei Ihrem Beispiel zu bleiben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Versammlungs- und Demonstrationsrecht sind ein hohes Gut. Ein Staat, der dieses hohe Gut antastet, für Teile der Bevölkerung einschränkt oder einzelnen Gruppen besondere Auflagen erteilt, die für andere Gruppen nicht gelten, verhält sich undemokratisch. Gleichzeitig gilt, dass sich die Bürgerinnen und Bürger auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen müssen - auch in ihrer Meinungsäußerung. Rassistische, antisemitische, diskriminierende Äußerungen oder Handlungen müssen also geahndet werden. Ein Verbot von Gegendemonstrationen oder Ähnliches - wie Sie es vorschlagen - verstößt gegen unsere Verfassung und wird von mir abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak