Frage an Halina Wawzyniak von Wiebke G. bezüglich Familie
Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
Die Situation der Hebammen spitzt sich weiter zu. Nachdem die Hebammen noch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen 2013 einen Hoffnungsschimmer im Koalitionsvertrag sahen, gibt es nun schlechte Neuigkeiten: Ab Sommer 2015 wird es voraussichtlich keine Berufshaftpflichtversicherung mehr für Hebammen geben.
Als Mutter eines Sohnes, der im Geburtshaus mit der wunderbaren Unterstützung zweier Hebammen auf die Welt gekommen ist, bin ich schockiert! Wer soll beim nächsten Kind die Vorsorge, Betreuung unter der Geburt und Nachsorge übernehmen, wenn es keine Hebammen mehr gibt? Denn genau darauf läuft es hinaus - ohne Haftpflichtversicherung können die Hebammen nicht praktizieren! Innerhalb eines Jahres haben in Friedrichshain 2 Geburtshäuser schließen müssen (auch das, in dem ich entbunden habe) und das, obwohl die Schwangeren den Hebammen die Türen eingerannt haben!
Ich fordere Sie auf, im Bundestag auf diese unhaltbare Situation hinzuweisen und endlich etwas zu unternehmen! Durch eine ausreichende und flächendeckende Hebammenbetreuung wird nicht nur das Recht auf die freie Wahl des Geburtsortes garantiert, sondern auch die Entscheidung für ein zweites/drittes Kind wesentlich erleichtert. Und das wollen ja schließlich alle von uns Frauen, nicht wahr? Vielleicht sollten dann auch die passenden Bedingungen geschaffen werden...
Mit freundlichen Grüßen,
Wiebke Grund
Sehr geehrte Frau Grund,
ich habe Ihre Frage dankend erhalten.
Schon lange Zeit weisen die Hebammen auf ihre missliche finanzielle Situation und die enormen Belastungen durch steigende Haftpflichtprämien hin. Nun spitzt sich die Lage zu. DIE LINKE fordert seit 2010 einen staatlichen Haftungsfonds, um die Hebammen unabhängig von privaten Versicherungen zu machen (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/021/1702128.pdf). Zwar gab es am 9. Juli 2012 eine Einigung zwischen den Hebammenverbänden und den Kassen über die Übernahme der zusätzlichen Haftpflichtversicherungskosten. Da die Haftpflichtprämien aber pauschal anfallen und die Refinanzierung pro Geburt stattfindet, werden Hebammen mit weniger Geburten benachteiligt. Damit bleiben gerade in ländlichen Gebieten Hebammenleistungen auch wegen der Haftpflichtkosten hoch gefährdet.
Daneben gibt es eine Reihe weiterer Probleme. So wurde bei der Übernahme der Hebammenleistung aus der Reichsversicherungsordnung in das Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) versäumt, das Aufgabenfeld der Hebammen neuen Anforderungen gemäß auszugestalten. Auch die Honorare der Hebammen wurden nicht adäquat gesteigert. Um die prekäre finanzielle Situation der Hebammen zu verbessern, fordert DIE LINKE, dass vor Verhandlungen über Erhöhungen erst einmal eine angemessene Basis gesichert werden muss. Detailliert formuliert DIE LINKE. im Bundestag die Kritik an den Regelungen im SGB V in Übereinstimmung mit den Hebammenverbänden wie folgt:
• Der Begriff „Hebammenhilfe“ sollte ersetzt werden durch „Hebammentätigkeit“, „Hebammenleistung“ oder „Begleitung und Versorgung durch Hebammen“. Im Gesetz wird „Hebammenhilfe“ der ärztlichen Tätigkeit nachgeordnet. Es handelt sich um einen eigenständigen Beruf. Hebammen sind nicht weisungsgebunden.
• Die Hebamme versorgt das Kind, nachdem sie es empfangen hat, legt es der Mutter auf Bauch oder Brust, beobachtet seine einsetzende Lungenatmung, sie reinigt es und nabelt ab, badet und versorgt es. Dafür bekommt die Hebamme bisher keinen Cent. Ein Kind hat nur Anspruch auf Hebammenhilfe – so die Regelung im SGB V – wenn die Mutter verstorben ist oder aus sonstigen Gründen ausfällt. Hier wäre zu fordern, dass alle Kinder eine Leistung von Hebammen bei der Geburt bekommen und dies darum auch in einem Leistungskatalog erwähnt werden muss.
• Aus Elternsicht wäre die 1:1-Betreuung der Schwangeren durch eine Hebamme während der Geburt zu fordern, egal an welchem Ort eine Entbindung stattfindet, um die psychosoziale Versorgung von Gebärenden, insbesondere in Kliniken zu verbessern. Internationale Studien zeigen, dass dies die sicherste Form für Mutter und Kind ist. Stattdessen muss in vielen Fällen eine Hebamme drei bis vier Frauen gleichzeitig betreuen.
• Der Anspruch auf Hebammenleistungen bei Abbruch der Schwangerschaft (nach der 12. Woche) oder bei Fehlgeburten fehlt.
• Die Rufbereitschaft der Hebamme wurde nicht verankert und wird auch in Zukunft kaum abrechnungsfähig sein. Bei Krankenhäusern fließt die Rufbereitschaft in die Tagessätze mit ein. Eine einzige Nacht, die eine Schwangere nicht im Krankenhaus verbringt, weil die Hebamme zur Schwangeren nach Hause kommt, senkt die Ausgaben für die Klinik um rund 250 Euro (Rufbereitschaft für die Hebamme liegt zwischen 250 und 500 Euro) Diese Leistung ist mit enormer Verantwortung verbunden und muss genannt und gefordert werden, damit diese Kosten nicht nur bei den Eltern übernommen werden, die in der Klinik entbinden. Denen, die kostensenkend außerklinisch gebären, werden die Kosten aufgebürdet. Das ist ungerecht und nicht sachgerecht.
• Weiterhin ist eine Verordnung von Haushaltshilfe durch die Hebammen nicht vorgesehen. Es ist wichtig, dass Hebammen z. B. eine Haushaltshilfe verordnen können, wenn sie zur Nachsorge in die Häuser kommen und unmittelbar erleben und beurteilen können, ob und welche Hilfe erforderlich ist.
• Die EU-Richtlinie zu Herbammen wird nicht umgesetzt, d. h. es erfolgt keine Definition von Leistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft entsprechend der EU-Richtlinie unter Berücksichtigung gesundheitsfördernder und psychosozialer Leistungen. Mit Verweis auf die EU-Richtlinie ist auch die Familienplanung durch Hebammen auszugestalten, die sowohl Empfängnisverhütung als auch Beratung bei Kinderwunsch umfasst.
• Das Gesetz muss um Gesundheitsförderung/Prävention und Selbsthilfe ergänzt werden mit Verweis auf Leistungen bei Schwangerschaft, Geburt und Mutterschaft, auch Anspruch des Vaters auf Leistungen (z.B. Geburtsvorbereitung, bei Modellprojekten und Satzungsleistungen). DIE LINKE dringt auf ein Präventionsgesetz, das Gesundheitsförderung und nichtmedizinische Primärprävention umfassend stärkt, um das Risiko von Erkrankungen zu verringern und die Gesundheit der Bevölkerung zu stärken (vgl. BT-Drs. 17/6304).
Darüber hinaus gibt es weitere Politikfelder, bei denen DIE LINKE die Hebammen im Blick hat. Dringender Handlungsbedarf besteht, um Hebammenleistungen flächendeckend zu sichern. Die Versorgung weist zunehmend größere Lücken auf, vor allem auf dem Land und in benachteiligten Stadtteilen. DIE LINKE fordert: Es muss endlich sektorenübergreifend geplant und versorgt werden. Alle Gesundheitsberufe sollen einbezogen werden, auch die Hebammen, auch die Pflege- und Heilberufe. Die Ermittlung des Bedarfs muss auf eine wissenschaftliche Basis gestellt werden und kleinräumig organisiert werden. Die ineffektive und teure Trennung von ambulanten und stationären Einrichtungen ist schrittweise zu überwinden (vgl. Antrag zur Bedarfsplanung, BT-Drs. 17/3215).
Um die zunehmende Arbeitsbelastung der angestellten Hebammen zu senken, fordert DIE LINKE bundesweit einheitliche Regelungen zur Personalbemessung im Krankenhaus sowie Standards zur Mindestpersonalbemessung (BT-Drs. 17/12095). Bisher existiert keine bundesgesetzliche Regelung, welche die Anzahl der Hebammen und der Pflegekräfte – etwa in Relation zu den Betten- und/oder Patientenzahlen – einheitlich und verbindlich festlegt.
Die Geburt wird zudem zunehmend pathologisiert. In Deutschland werden überdurchschnittlich viele Kaiserschnitte durchgeführt. Aus einem natürlichen Prozess wird zunehmend ein Fall für den OP. Die Gründe liegen in Fehlanreizen durch die Fallpauschalen (DRGs). Krankenhäuser können nur überleben, wenn sie die Fallzahlen steigern. Das bedeutet, entweder müssen mehr Patientinnen und Patienten behandelt oder die Invasivität der Behandlung ausgeweitet werden – z.B. durch mehr Kaiserschnitte. Für die Wöchnerinnen bedeutet das, sie müssen sich überflüssigen oder medizinisch nicht indizierten Eingriffen unterziehen, um den Krankenhäusern ein Überleben zu ermöglichen. (BT-Drs. 17/144555).
Ein gutes Gesundheitssystem braucht gute Arbeit, gute Löhne und gute Ausbildung. Eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Ausbildungen in den Gesundheitsberufen ist dringend notwendig. Dazu gehört auch die Klärung des Ausbildungsniveaus (akademisch oder betrieblich/schulisch). Es ist zudem nicht hinnehmbar, dass die Ausbildung in einigen Gesundheitsberufen wie den Hebammen von den Auszubildenden selbst zu tragen ist, obwohl es sich um anerkannte, notwendige und im SGB V verankerte Berufe handelt. Auch die Kosten für Weiterbildungen, die nach einem abgeschlossenen Studium erfolgen, müssen gesellschaftlich getragen werden. Praktische Tätigkeiten und Ausbildungen müssen angemessen vergütet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak