Frage an Halina Wawzyniak von Stefan S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
vor kurzem habe ich Ihre Ausführungen zum so genannten Hauptausschuss in Ihrem Blog gelesen und kann Ihrer Argumentation, die sie ja auch auf das Bundesverfassungsgericht stützen, nur zustimmen.
Wenn ich die Rechtslage als Laie richtig kenne, müssten Sie ja eigentlich die Möglichkeit der Organklage (sogar als einzelne Abgeordnete) haben, weil Sie durch den Hauptausschuss in Ihren Rechten beschnitten werden, zumindest sofern Sie nicht Mitglied darin sein werden.
Deshalb würde mich gerne interessieren, ob Sie oder einer Ihrer Kollegen plant ein solches Verfahren anzustrengen, wenn Sie oder der/die Kollege/in nicht im Hauptausschuss vertreten sein wird?
Sicherlich ist ein solches Verfahren nicht so einfach und dauert in der Regel. Gleichzeitig wird der Hauptausschuss nicht sehr lange bestehen und ist ja nur eine Notlösung. Allerdings würde ich eine Klarstellung des BVerfG schön finden, die unter Umständen ja auch im Eilverfahren rechtzeitig noch bei Bestehen des Ausschusses Klarheit schafft.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schedel
Sehr geehrter Herr Schedel,
ich halte den Hauptausschuss nach wie vor für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das habe ich mit einigen meiner Kollegen/innen auch in einer Erklärung zum Abstimmungsverhalten deutlich gemacht. Sie können diese unter: http://www.wawzyniak.de/nc/start/aktuelles/detail/zurueck/aktuell-72954074a4/artikel/hauptausschuss-stellt-eine-entmuendigung-des-parlaments/ nachlesen.
Sie haben auch Recht, dass einzelne Abgeordnete mit einer Organklage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Hauptausschuss vorgehen könnten. Wir haben innerhalb der Fraktion lange darüber beraten, ob dies sinnvoll und hilfreich ist. Ich akzeptiere die Mehrheitsentscheidung der Fraktion, diesen Weg nicht gehen zu wollen, auch wenn ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak