Frage an Halina Wawzyniak von Frank L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Wawzyniak
wie Verhält sich das völkerecht eigentlich zum vertrag von lissabon und den
maastrichverträgen ,und wie steht unsere gerichtsbarkeit eigentlich zum völkerrecht denn ich hab gelesen das dass völkerrecht vor bundesrecht geht.
In der Bundesrepublik sind nach Art. 25 GG "Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts Bestandteil des Bundesrechts. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes". Nach herrschender Meinung wird dem Völkerrecht damit ein Zwischenrang zwischen dem Grundgesetz und den allgemeinen Gesetzen zugesprochen. Art. 25 GG verpflichtet die deutschen Staatsorgane, das Bundesrecht entsprechend dem allgemeinen Völkerrecht zu gestalten, dem Völkerrecht widersprechendes Recht nicht anzuwenden bzw. es völkerrechtskonform auszulegen und anzuwenden.
Stimmt es das,die BRD eine Verwaltungseinheit ist , welche nach wie vor, in klar erkennbarer Abhängigkeit der ehemaligen Siegermächte des WK II steht. Ich würde gern mehr erfahren
Und noch eine kurze Frage wie wäre es mit einer Entschuldung, der für die Bürger in unserem Land das würde, sicher der binnen Konjunktur sehr helfen.
Über eine Ausagekräftige Antwort würde ich mich sehr freuen
Mit freundlichen grüßen
F. Lungwitz
Sehr geehrter Herr Lungwitz,
Ihre Frage hat Herr Dr. Gysi bereits vor einem Jahr beantwortet. http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_gregor_gysi-575-37621--f316221.html
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Halina Wawzyniak