Portrait von Halina Wawzyniak
Halina Wawzyniak
DIE LINKE
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Halina Wawzyniak zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Dennis J. •

Frage an Halina Wawzyniak von Dennis J. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

ich beziehe mich auf Ihre Rede zur Mietrechtsänderung vom 27. September 2012(Datum laut Youtube). Zuerst einmal bin ich in vielen Punkten ähnlicher Meinung wie Sie.

Nun aber sind wir bei dem Thema Räumungen unterschiedlicher Ansicht. Im Allgemeinen neigen wir Deutschen oder auch alle Menschen dazu, zu verallgemeinern. Um weiter zu schreiben lege ich erst einmal folgendes offen: Ich vertrete als Verwandter eine private Vermieterin. Diese vermietet eine der beiden Wohnungen ihres Eigentums, um entsprechend den gezahlten Kredit zur notwendigen Sanierung zahlen zu können. Das heißt hier dient die Miete dazu, zur Haltung der Existenzgrundlagen beizutragen.

Das Mietrecht ist ein sensibles und schwieriges Thema, und man kann es nie allen Parteien Recht machen. Daher halte ich eine vernünftige Differenzierung für absolut notwendig. So fallen mir auf den Schlag drei Kategorien von Vermietern ein: Große Wohnungsbaugesellschaften mit Gewinnorientierung, private Großinvestoren und private Vermieter. Auf der anderen Seite gibt es zahlungswillige, zahlungsunwillige und zahlungsunfähige Mieter. Zwischen all dem scheint mir eine Differenzierung nötig. Ganz besonders in dem Thema der Räumung.
Ich nehme an, dass Sie in Ihrer Rede vor allem an große Wohnungsbauunternehmen dachten.

Erst einmal stehen diese aber ganz anders da, als private Vermieter. Diese haben meist im Allgemeinen kaum Regulierungsmöglichkeiten außer kostenaufwendige Klagen. Natürlich möchte man auch darauf eigentlich nicht zurückgreifen.

Aber wie denken Sie darüber, wenn Mieter definitiv zahlungsunwillig sind und nun z.B. das sinnvolle Instrument der Mietminderung ausnutzen? Was ist, wenn so etwas sogar die Existenz des Privatvermieters bedroht? Soll selbst dann ein Vermieter grundsätzlich kein Recht haben, sich sein Eigentum zurückzuholen, um seine Existenz zu retten? Ich möchte Sie bitten, dieses Thema differenzierter zu behandeln.. Ich freue mich auf Ihre Antwort.

mfG D. Janssen

Portrait von Halina Wawzyniak
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Janssen,

vielen Dank für Ihr Interesse. Ich freue mich, dass Sie mir in meiner grundsätzlichen Kritik offenbar nahe sind.

Zu den privaten Vermietern: Der Vermieter hat bereits jetzt die Möglichkeit, sein Eigentum zurückzuerhalten. Es gibt ja Räumungsklagen. Was in meinen Augen der Skandal ist, ist die Tatsache, dass nach der Räumungsklage der Vermieter noch eine Sicherheitsleistung verlangen kann und wenn diese nicht geleistet wird Ordnungsgeld, Ordnungshaft und eine Räumung im vorläufigen Rechtsschutz möglich ist. Das hat nach meiner Auffassung nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak