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Halina Wawzyniak
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Frage von Jeannina L. •

Frage an Halina Wawzyniak von Jeannina L. bezüglich Soziale Sicherung

Was kann ich tun, um eine Gesetztesänderung des SGB §38 bzw. SGB IX § 54 zu erwirken? Ich nehme auf Grund einer mehrmonatigen Erkrankung an einer Rehamaßnahme ausserhalb meines Wohnortes teil. Die Deutsche Rentenversicherung lehnte eine Haushaltshilfe für die Zeit meiner Abwesenheit für meinen 14-Jährigen Sohn ab, da die Altersgrenze dafür 12 Jahre ist. Ich bin alleinerziehend und mein 14 jähriger Sohn soll sich nun allein beaufsichtigen und den gesamten Haushalt (Einkauf, Kochen, Putzen usw.) für 13 Tage allein führen. Ich halte das für eine Aufforderung zur Aufsichtspflichtverletzung.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Lilienthal,

vielen Dank für die Nachricht. Um das Gesetz zu ändern, müsste der Bundestag in seiner Mehrheit Ihrem Wunsch folgen. Da Sie fragen, was Sie dazu tun können: machen Sie genau das, womit Sie angefangen haben: schreiben Sie den Abgeordneten und schildern Sie das Problem.

Zur Sache selbst: Haben Sie auch einen Antrag auf anderweitige Kostenübernahme für die Betreuung Ihres Sohnes gestellt? Nach Eigenauskunft der Rentenversicherung können für Kinder über 12 Jahre zwar keine Haushaltshilfen bezahlt werden, sehr wohl aber die Kosten, die durch eine andere Art der Betreuung entstehen. Das könnte Ihnen vielleicht helfen?

Ich schlage Ihnen vor, Sie schreiben mir mal direkt an halina.wawzyniak@bundestag.de , damit wir hier nicht öffentlich einsehbar Ihre privaten Angelegenheiten besprechen, oder (da Sie ja in Berlin wohnen): Sie kommen direkt in meine Sozialberatung: jeden 2. und 4. Donnerstag zwischen 16 und 18 Uhr in meinem Bürgerbüro am Mehringplatz 7 in Kreuzberg.

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak