Frage an Halina Wawzyniak von Barbara U. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Wawzyniak
Als Pädagogin war ich schon einige Male damit konfrontiert, dass man von Menschen, die als Kinder vom vater misshandelt oder komplett vernachlässigt wurden, die Beerdigungskosten ihres Peinigers zahlen sollten. Diese Pressemeldung schlägt jedoch dem Fass den Boden aus:
Wann ist endlich das Gesetz verabschiedet, dass Kinder für Eltern, die ihren Unterhaltsanspruch verwirkt haben, auch nicht für deren Beeridigungskosten belangt werden können?
Wie kann es sein, dass die Mutter für ihr Kind die Beerdigungskosten zahlen muss, wenn deren Kind Opfer einer gewalttat wurde? Muss nicht nach dem OEG der Mutter geholfen werden?
Muss nicht der Täter zum Schadensersatz herangezogen werden?
Unterstützen Sie diese Gesetzesinitiative?
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
Die Frage der Beerdigungskosten ergibt sich aus dem Erbrecht. Der § 1968 BGB regelt, dass der Erbe die Kosten der Beerdigung des Erblassers zu tragen hat. Als Erbe kann man dem nur entgehen, wenn man das Erbe ausschlägt. Das Opferentschädigungsgesetz ist hier nicht einschlägig. Mit dem Opferentschädigungsgesetz werden Entschädigungsansprüche geregelt, ein Ausschluss von der Erbenhaftung ist im Opferentschädigungsgesetz nicht vorgesehen.
Wie so oft bei Gesetzen führt dies dazu, dass die persönlichen Gefühle der Betroffenen verletzt werden und die Regelung ihrer Situation im Einzelfall nicht gerecht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak