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Halina Wawzyniak
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Halina Wawzyniak von Gerhard R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

es geht um Datenschutz bei der Datenübermittlung an die Bundeswehr.

‎taz.de - vor 4 Stunden
Zehntausende Heranwachsende bekommen Werbebroschüren von der Bundeswehr. ... noch gültige Formulierung im Wehrpflichtgesetz: Demnach dürfen die Daten "nur ...

03.01.2012

Auszug:

Die entsprechende Vorschrift aus dem Wehrpflichtgesetz diente einst dazu, die Wehrpflichtigen zur Musterung einzubestellen. Doch die Wehrpflicht gibt es nicht mehr. Anfang 2011 traten die letzten Wehrpflichtigen ihren Dienst an. Der gesetzliche Anspruch auf die Adressdaten Jugendlicher blieb der Bundeswehr aber erhalten. "In der Gesetzesbegründung ist festgehalten, dass dies der Werbung Freiwilliger dient", sagt Gausepohl. Das bestätigt auch das für Nachwuchswerbung zuständige Bundesamt für Wehrverwaltung in Bonn.

Der ehemalige Verwaltungsbeamte Gerhard Reth widerspricht dem. Der schleswig-holsteinische Friedensaktivist verweist auf die noch gültige Formulierung im Wehrpflichtgesetz: Demnach dürfen die Daten "nur zur Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften verwendet werden". Versandt worden sei jedoch "reine Werbung", findet Reth. Die Risiken von Auslandseinsätzen etwa "werden komplett ausgeblendet". Dabei kämen viele Soldaten mit einer posttraumatischen Belastungsstörung von Auslandseinsätzen zurück. Davon stehe in den Schreiben aber nichts. "Information muss ausgewogen sein, Werbung nicht."

Die Übermittlung der Adressdaten an die Bundeswehr zu verhindern ist zwar mittels eines Widerspruchs möglich - dürfte aber kaum stattfinden. Das Bremer Stadtamt hat auf seiner Homepage zwar das nötige Formular eingestellt und dies auch amtlich bekannt gegeben. "Aber welcher 17-Jährige liest denn bitte amtliche Bekanntmachungen?", sagt Reth.

Dazu:

Hat neuerdings die Gesetzesbegründung Vorrang vor dem Gesetzestext?

Was werden Sie tun?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

Danke zunächst für die Frage und das konkrete Beispiel.
Inzwischen haben Sie und meine Büroleiterin ja auch mehrfach telefoniert und mir auch Mails zum Sachverhalt gesendet.

Ich teile natürlich Ihre Auffassung, dass "Werbung" nicht gleichzusetzen ist mit "Information". Sie selbst haben die Begründung ja bereits geliefert.

Da Sie fragen, was ich tun werde: Meine Kollegin Ulla Jelpke hat sich bisher für DIE LINKE um das Thema Bundeswehr und Werbung an Schulen gekümmert. Insofern werde ich Ihr vorschlagen, sich der Problematik anzunehmen. Ich informiere Sie dann per Mail über den Fortgang.

Mit besten Grüßen
Halina Wawzyniak