Frage an Halina Wawzyniak von Alexander S. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Wawzyniak,
Mich beunruhigt die zunehmende Gewalt in den Städten, aber auch auf den Bahnsteigen von U-Bahnen.
Wenn ich mir die milden Urteile von „U-Bahn-Schlägern“ anschaue, wird mir mulmig.
Immer wieder wird der Konsum von Alkohol oder anderen Rauschmitteln als strafmildernd eingestuft. Dabei hat die Täter niemand gezwungen, diese Rauschmittel zu sich zu nehmen.
In Bezug auf diese Kriminellen habe ich ein paar Fragen:
- Warum bekommen besoffene Täter kein Alkoholverbot ausgesprochen?
- Weshalb werden die Täter besser geschützt als die Opfer?
- Warum darf ein 18-Jähriger zwar Verträge unterschreiben und Kinder zeugen, aber nicht für sein Handeln nach dem Erwachsenenrecht verurteilt werden.
- Warum wird jemand, der einem anderen Menschen mit den Füßen vor den Kopf tritt, bzw. mit beiden Füßen auf den Kopf springt, wegen versuchten Totschlags und nicht wegen versuchten Mords angeklagt?
- Gibt es einen Grund, warum meistens die Herkunft der Täter verschwiegen wird?
- Warum wird in den Medien besonders betont, wenn es sich beim Täter um einen (Pass)Deutschen handelt?
- Würden Sie jemanden empfehlen, sich direkt nach einer Tat zu besaufen, um auf ein mildes Urteil hoffen zu können? In vielen Fällen war dem so. Erst wurde mit dem Messer zugestochen, oder anderweitig Gewalt ausgeübt, dann wurden Rauschmittel zugeführt, zuletzt wurde sich der Polizei gestellt. Ein mildes Urteil ist in diesem Fall beinahe garantiert gewesen.
- Warum darf jemand, der sich wissentlich besäuft, auf ein mildes Urteil hoffen?
„Alkohol ist keine Lösung“ bekam ich ständig zu hören oder zu lesen. Schaue ich mir aber viele Gerichtsurteile an, dann ist Alkohol DIE Lösung! Als nüchterner Gewaltverbrecher muss man sich in Deutschland sehr dumm vorkommen!
Was werden Sie unternehmen, damit besoffene Gewaltverbrecher die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen? Wollen Sie überhaupt diesbezüglich etwas unternehmen, oder halten Sie den Freibrief für Berauschte aufrecht?
Sehr geehrter Herr Schäfer,
ich werde Ihre Frage nicht näher beantworten. Weder teile ich die von Ihnen unterschwellig vorgebrachten fremdenfeindlichen Unterstellungen noch ist es meine Aufgabe, Urteile der Gerichte wiederum zu beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak