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Halina Wawzyniak
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Frage von Roman C. •

Frage an Halina Wawzyniak von Roman C. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Wawzyniak,

Sie haben gerade geantwortet, auf www.wawzyniak.de seien alle weiteren Fragen des Vorredners (Frage vom 17.5.) beantwortet. Das scheint mir die Unwahrheit zu sein. Ich finde dort nämlich nur Ihr http://www.wawzyniak.de/fileadmin/lcmswawzyniak/Dateien/Positionspapier%20Sicherungsverwahrung.pdf ohne explizite Erwähnung der Mitspracherechten von Pädophilen, die fürchten, als psychisch gestörte gefährliche Sexualstraftäter diffamiert zu werden. Die Frage ist durchaus heiß, das Bundesverfassungsgericht hat 2002 nach Anhörung homosexueller Experten auch kompetenter urteilen können, als es 1955 noch über die Köpfe hinweg geurteilt hat. Also, wie steht´s?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Czyborra,

soweit eine Fraktion eine Vertretung von Pädophilen im Rahmen einer Anhörung als Sachverständige einlädt, wäre dies theoretisch denkbar. Allerdings wird tatsächlich eher auf Juristen/innen und Leiter/innen von Strafvollzugsanstalten zurückgegriffen.

Darüber hinaus, steht der Begriff "psychische Störung" in der Kritik. Diese greif ich in dem zitierten Papier auf.

Mit freundlichen Grüßen Halina Wawzyniak