Frage an Halina Wawzyniak von Dieter G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Halina Wawzyniak
Der Deutsche Bundestag hatte Ende 2010 eine Neuregelung der Sicherungsverwahrung verabschiedet, die zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist:
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/32432993_kw48_sp_sicherungsverwahrung/index.html
Das Bundesverfassungsgericht(BVerfG) hat am 4. Mai 2011 in seiner Urteilsverkündung alle bisherigen Gesetze zur Sicherungsverwahrung ab 1998 bis einschließlich 2011 für verfassungswidrig erklärt:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20110504_2bvr236509.html
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte(EGMR) hatte die Bundesrepublik Deutschland ebenfalls wegen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention verurteilt.
1. Welche Positionen hatten Sie persönlich vor den oben genannten Entscheidungen vertreten, und welche Positionen vertreten Sie heute ?
2. Das BVerfG hat dem Gesetzgeber aufgegeben, erneut eine Neuregelung bis Mai 2013 zu beschließen. Ab welchem Datum wird das neue Gesetzgebungsverfahren eingeleitet und zu welchem Zeitpunkt ist mit einer weiteren Anhörung von Experten im Rechtsausschuss zu rechnen?
3. Die momentane Gesetzeslage nach § 66 ff. StGB sieht eine Erleichterung bei der Verhängung der vorbehaltlichen Sicherungsverwahrung im Urteil vor. Eine Wahrscheinlichkeitsprognose für zukünftige Straftaten reicht aus. Soll dies auch weiterhin so bleiben und warum ?
4. Der Begriff der "psychischen Störung" ist nach meiner Ansicht unklar definiert. Sollen unter diesen Begriff auch alle die Personen fallen, die eine pädophile Orientierung besitzen und allein dies ausreicht, um einen Pädosexuellen zur Sicherungsverwahrung zu verurteilen ?
5. Im Gesetzgebungsverfahren und bei den Anhörungen im Rechtsausschuss wurden bisher immer nur Experten mit ihren Gutachten angehört. Besteht eigentlich die Möglichkeit, dass sich auch die Betroffenen selbst - z.B. die Pädosexuellen - zu Wort melden und ihre Meinung äußern können ?
Für die Antworten danke ich.
Sehr geehrter Herr Gieseking,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Sicherungsverwahrung.
zu 1. Ich habe, wie meine gesamte Fraktion, die bisherige Regelung der Sicherungsverwahrung auch vor dem Urteil abgelehnt und entsprechend tue ich dies auch heute noch.
zu 2. Diese Frage kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Das erfahren Oppositionspolitiker meist auch nur aus der Zeitung...
Da die anderen Fragen etwas umfänglicher in ihrer Beantwortung sind, bitte ich Sie dazu auf meiner Homepage http://www.wawzyniak.de die entsprechenden Positionspapiere u.ä. zu lesen. Dort sind alle ihre Fragen beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak