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Halina Wawzyniak
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Frage von Ingo K. •

Frage an Halina Wawzyniak von Ingo K. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

mit Interesse habe ich Ihre Antwort vom 21. Oktober 2010 auf die Frage unter der Rubrik "Demokratie und Bürgerrechte" vom 4. Oktober 2010 gelesen. Darin stellen Sie unter anderem die Behauptung auf, in der DDR habe es eine Pflicht zur Teilnahme am Schulessen gegeben. Ist diese Behauptung ihrer Phantasie entsprungen oder können Sie diese anhand irgendwelcher Regelungen belegen? Sind Ihnen irgendwelche Sanktionen bekannt, mit denen Schüler belegt worden sein sollen, wenn sie an der Schulspeisung nicht teilgenommen hätten?

Ich bin zwölf Jahre in der DDR zur Schule gegangen. Es gab Zeiten, da habe ich an der Schulspeisung teilgenommen und andere, da habe ich darauf verzichtet. Ebenso weiß ich von meinen Geschwistern, dass diese es ähnlich gehandhabt haben. Es ist mir kein einziger Fall bekannt, dass eine Nichtteilnahme sanktioniert worden wäre.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Kruppa

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Kruppa!

Auf Ihre Frage hin habe ich Rücksprache mit meiner Fraktionskollegin Dr. Rosemarie Hein gehalten. Sie hat Ihre Auffassung bestätigt. Es gab keine Pflicht an der Teilnahme der Schulspeisung. Es wurde jedoch in einigen Schulen besonderer Wert darauf gelegt, dass an der Schulspeisung teilgenommen wird, aber eine Pflicht mit etwaigen Sanktionen hat es nie flächendeckend gegeben.

Ich entschuldige mich vielmals für meinen Irrtum und nutze die Gelegenheit darauf hinzuweisen, dass mir natürlich jede/r seine und ihre Fragen stellen kann, es aber sinnvoller ist, Fragen den entsprechenden FachpolitikerInnen zu stellen und nicht unbedingt Juristinnen nach der DDR-Schulspeisung zu fragen. Aber das nur am Rande ...

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak