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Halina Wawzyniak
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Frage von Luis Alberto Fernández V. •

Frage an Halina Wawzyniak von Luis Alberto Fernández V. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr verehrte Frau Wawziniak,

ich muß zunächst preisgeben, daß ich von Ihrer Antwort positiv beeindruckt war, wofür ich mich an dieser Stelle bedanke. Ich sehe, Sie nehmen diese Sache ernst, was man von vielleicht der Mehrheit der Kandidierenden nicht behaupten kann.

Wenn ich Sie richtig verstehe, halten Sie das Abstimmungsergebnis des Bundestages zum Gesetzesentwurf der Grünen unter BT-Drs. 16/11885 für nicht verfassungswidrig. Denn möglich ist es, die Sache so auszulegen:

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht dem Bundestag eine Frist zum Jahre 2011 gesetzt, bis zu der die Gesetzesänderung erfolgen muß, aber der Bundestag hat am 03.07.09 über ein neues Wahlrecht abgestimmt. Dadurch sind neue Verhältnisse eingetreten, welche das Bundesverfassungsgericht bei der Urteilsverkündung am 03.07.08 nicht berücksichtigen konnte.

Es ist nicht auszuschließen, daß bei so einer Abstimmung der Bundestag das neue Verfassungsrecht hinsichtlich des für verfassungswidrig erklärten Wahlrechts hätte berücksichtigt werden müssen. Vielleicht ist es möglich, bei dieser Sache ein neues Blatt aufzuschlagen.

Schließlich steht es in Art. 20(3) GG: „Die gesetzgebende Gewalt ist an die verfassungsmäßige Ordnung … gebunden.“ Nun, Frau Kandidatin, ich bin kein Jurist wie Sie. Ich kann nur ein bißchen Deutsch verstehen. Aus diesem Kenntnisstand heraus heißt es für mich, daß die BT-Abgeordneten den o.e. Gesetzesentwurf hätten erlassen sollen.

Können Sie mich über diesen Aspekt des Sachverhaltes aufklären? Ich wäre Ihnen recht herzlich verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Luis Fernández Vidaud

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DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Vidaud,

ich sehe das anders. Das Parlament muss in seiner Entscheidung frei bleiben, ob es einen vorgelegten Gesetzentwurf annimmt oder nicht.

Aus der Nichtannahme eines Gesetzes deutlich vor Ablauf der Frist die das Gericht gesetzt hat und damit der Möglichkeit innerhalb der Frist noch ein Gesetz zu erlassen kann aus meiner Sicht keine Verfassungswidrigkeit gefolgert werden.

Mit besten Grüßen

Halina Wawzyniak