Frage von Saifyounus K. • 28.02.2023
Antwort von Hakan Demir SPD • 23.03.2023
Ja, wir streben weiterhin an, die Reform im Jahr 2023 abzuschließen.
Ja, wir streben weiterhin an, die Reform im Jahr 2023 abzuschließen.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein.
Wie bereits im aktuellen Staatsangehörigkeitsrecht soll es auch nach der Reform möglich sein, die Voraufenthaltszeit für die Einbürgerung durch sogenannte „besondere Integrationsleistungen“ zu verkürzen.
Es ist angedacht, dass das Kabinett im März darüber entscheidet und die Staatsangehörigkeitsreform vor dem Sommer umgesetzt werden kann.
Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen.