Sehr geehrter Herr Demir, Kann einer Azubi trotz bezug von Bürgergeld eingebürgert werden?
Sehr geehrter Herr Demir,
Kann einer Azubi trotz bezug von Bürgergeld eingebürgert werden?

Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Wenn das Auszubildendengehalt nicht ausreicht, ist es möglich, dass ergänzend Bürgergeld bezogen werden muss. Damit ist die Einbürgerung im Rahmen der Anspruchseinbürgerung erst einmal ausgeschlossen. Hierfür müssten Sie abwarten, bis Sie im Anschluss an Ihre Ausbildung Ihren Lebensunterhalt selbstständig decken können.
Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung. Hier hat die SPD sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dazu gehören neben Menschen Alleinerziehenden, pflegenden Angehörigen oder Studierenden auch explizit Azubis. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses: Drucksache 20/10093) Denn es ist aus meiner Sicht richtig, dass auch Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllen und nur aktuell ihren Lebensunterhalt aus guten Gründen nicht decken können, eingebürgert werden können, um gleichberechtigt in unserem Land leben zu können.
Ich würde also empfehlen, mit Ihrer Behörde einmal zur Möglichkeit einer Ermessenseinbürgerung in Kontakt zu treten. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei einer sogenannten Jugendmigrationsberatung (JMD) hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir