Hakan Demir
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Frage von Murat A. •

In welcher Verordnung o.ä ist beschrieben, dass die Unterschrift auf dem Beiblatt A obligatorisch ist, wenn man einen Personalausweis oder Reisepass beantragt?

Ich werde jedes Mal aufgefordert Beiblatt A zu unterschreiben, dass ich keine weitere Staatsbürgerschaft besitze, wenn ich Personalausweis oder Reisepass beantrage. Ohne diese Unterschrift wird der Antrag auf den Ausweis nicht angenommen. Können Sie mir die Grundlage, Verordnung o.ä. für diese Vorgehensweise nennen, dass diese Erklärung auf dem Beiblatt mit der Antragstellung gekoppelt ist?

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

danke für Ihre Frage.

Bei der Neubeantragung Ihres deutschen Ausweises oder Passes sind antragstellende Personen verpflichtet, Nachweise zu ihrer Person vorzulegen. Diese Nachweise sind bei Beantragung eines Dokuments im Ausland regelmäßig auch deshalb erforderlich, weil Auslandsvertretungen, anders als inländische Passbehörden, keinen Zugriff auf Melderegister haben. Welche Nachweise das im Einzelnen sind, ist zum einen vom Einzelfall abhängig, zum anderen davon, ob es sich um eine Erstpassausstellung, eine erste Antragstellung bei der jeweiligen Auslandsvertretung oder einen Folgeantrag bei der gleichen Auslandsvertretung handelt, ob sich Änderungen seit der letzten Passausstellung ergeben haben und ob es örtliche Besonderheiten gibt. Die deutsche Botschaft kann entsprechend unterschiedliche Nachweise von Ihnen anfordern.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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