Hakan Demir
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Frage von Tade A. •

Ich bin 2002 als EU-Bürger*in nach Deutschland gekommen. Hätte ich damals Bescheid geben müssen, dass ich noch eine Staatsangehörigkeit habe? Falls ja, wo und warum?

Ich habe die Doppeltestaatsangehörigkeit seit meinem 10. Lebesjahr. Keiner hat beim Einwohnermeldeamt danach gefragt.

Ich habe auch keine staatliche Leistung beantragt (Stipendium, Bürgergeld usw...).

Bekomme ich jetzt bei der Einbürgerung Probleme deswegen?

Danke für die Hilfe!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

danke für Ihre Frage.

Vor der Einführung der Staatsangehörigkeitsreform und damit generellen Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft gab es bereits Ausnahmen für die Mehrfachstaatsangehörigkeit, u.a. für Bürger:innen der EU.

Bei einem Einbürgerungsverfahren müssen aber immer alle Staatsangehörigkeiten genannt werden, es wird in den Anträgen dazu ja auch explizit nach gefragt.

Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen. Solange dies der Einbürgerungsbehörde nicht bekannt ist, kann sie entsprechend nicht darüber urteilen.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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