Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mohamad M. •

Hallo Herr Demir, Wenn ich Schüler bin und Leistungen vom Jobcenter erhalte, kann ich die Einbürgerung beantragen? Ich bin 22 Jahre alt.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht. 

Hier muss man zwischen der Anspruchseinbürgerung und der Ermessenseinbürgerung unterscheiden. Bei der Anspruchseinbürgerung ist es seit der letzten Reform des Gesetzes so, dass der Lebensunterhalt gesichert sein muss (außer für Angehörige der Gastarbeiter:innen-Generation oder für sogenannten Aufstocker:innen, also in Vollzeit erwerbstätige Personen, die aufgrund eines niedrigen Lohns trotzdem Bürgergeld beziehen). 

Es bleibt aber die sogenannte Ermessenseinbürgerung. Hier hat die SPD sich in den Verhandlungen dafür eingesetzt, dass die Ermessenseinbürgerung stärker für Menschen geöffnet wird, die unverschuldet ihren Lebensunterhalt nicht decken können. Dazu gehören neben Menschen mit Behinderung, Alleinerziehenden oder pflegenden Angehörigen explizit auch Schüler:innen und Studierende. (hier die entsprechende Entschließung des Innenausschusses: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010093.pdf) Denn es ist aus meiner Sicht richtig, dass auch Menschen, die alle Voraussetzungen erfüllen und nur aktuell ihren Lebensunterhalt aus guten Gründen nicht decken können (z.B. weil sie sich auf ihren Schulabschluss konzentrieren), eingebürgert werden können, um gleichberechtigt in unserem Land leben zu können. 

Ich würde also empfehlen, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einem sogenannten Jugendmigrationsdienst (JMD) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/ 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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