Frage an H H von Rüdiger F. bezüglich Innere Sicherheit
In Ihrer Antwort verweisen Sie hinsichtlich der von Ihnen behaupteten und nicht bewiesenen angeblichen Privilegien von Beamtinnen und Beamten auf Art. 137 I GG. Dort steht, dass die Wählbarkeit eingeschränkt werden kann
1) Halten Sie die Einschränkung der Wählbarkeit für ein Privileg?
2) Wollen Sie die Wählbarkeit von Beamten einschränken?
3) Wenn 2) mit JA: Ist Ihnen die Geschichte der Weimarer Republik bewusst, wo genau dies hinsichtlich des Militärs erfolgt und diese dann einen Staat im Staate gebildet haben?
4) Wenn 3) mit JA: Sehen Sie dies als Gefahr für den Staat?
5) Wenn 3) mit JA: Sehen es nicht als das Privileg der Wähler an, ihre Vertreter aus allen Volksschichten zu wählen?
6) Wenn 3) mit JA: Wer repräsentiert dann die Gruppe der Beamten in den Parlamenten (Stichwort: Repräsentativität)?
7) Wenn 3) mit NEIN: Wollen Sie sich vor solchen zukünftigen Entgleisungen Ihrerseits zunächst mit den Fakten und historischen Beispielen beschäftigen?
Sehr geehrter Herr Faig,
bitte lesen Sie meine ganze Antwort auf Ihre letzte Frage ganz und studieren Sie die angegeben Quellen; Sie werden auf Ihre letzten Fragen dort erschöpfend Antwort finden sowie Belege für meine Aussagen bei Muenchenliberal.de.
Die Gewaltenteilung ist ein Grundpfeiler unseres Rechtsstaates. Der Art. 137(1) GG trägt zur Durchsetzung dieser Gewaltenteilung bei, wird aber derzeit vom Gesetzbeger nicht umgesetzt. Selbstverständlich werde ich mich für die Bewahrung und Weiterentwicklung rechtsstaatlicher Prinzipien einsetzen.
42% der Mitglieder des Deutschen Bundestages entstammen dem öffentlichen Dienst. Dies entspricht nicht dem Proporz in der Bevölkerung und es besteht die Gefahr einer Gewaltenverschränkung, statt der verfassungsrechtlich geforderten Gewaltenteilung.
Genau wegen der Gefahr der Bildung eines Staats im Staate ist es notwendig, die Gewalteteilung exakt einzuhalten. Die Beschränkung der Wählbarkeit öffentlich Bediensteter in die Parlamente hat sich in den angelsächsischen Ländern seit langem bewährt und diese Länder haben traditionell eine sehr niedrige Staatsquote und eine prosperierende Privatwirtschaft.
Ein öffentliches Dienstverhältnis ist eben ein ganz besonderes Arbeitsverhältnis, das besonderen Regeln unterliegen kann. Die Väter des deutschen Grundgesetzes haben den Art. 137 nicht ohne Grund in das Gestz eingefügt.
Die Beschränkung bezieht sich in den entsprechenden Ländern im Übrigen nicht auf die Person: jeder kann sich in die Parlamente wählen lassen, nur darf er zum Zeitpunkt der Listenaufstellung nicht mehr in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehen. Die Mitgliedschaft öffentlich Bediensteter in Parteien, und insbesondere politische Aktivitäten, sind in diesen Ländern ebenfalls gesetzlich beschränkt. Ja, Ich hielte das auch in Deutschand für wünschenswert, da es Ämterpatronage nach Parteibuch eindämmen und einer Personalauswahl verstärkt nach Qualifikation und Befähigung bei Beförderungen den Weg ebnen würde.
Dass das Angeben von Quellen und das Zitieren des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland eine Entgleisung darstellen würde, kann ich nicht erkennen.
Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich und meine Ehefrau täglich für unseren Lebensunterhalt arbeiten müssen, damit volkswirtswchaftliche Werte schaffen, davon vom Staat rund die Hälfte des erwirtschaftenen Einkommens vorab einbehalten wird und wir uns immer mühsamer staatlicher Zudringlichkeiten in unsere Privatsphäre erwehren müssen. Die wertschöpfend arbeitende Bevölkerung ist in allen Parlamenten dramatisch unterrepräsentiert: im Bayerischen Landtag gibt es gerade einmal zwei Handwerker, im Deutschen Bundestag nur sechs Unternehmer. Dies repräsentiert ebenfalls nicht den Proporz in der Bevölkerung.
Ich will nicht in den Landtag, um meine Altersversorgung zu sichern, sondern ich will etwas bewegen für diejenigen, die tagtäglich mühsam und fleissig für Ihren Lebensunterhalt arbeiten und denen unter´m Strich immer weniger übrigbleibt, weil der Staat ihnen immer mehr nimmt; und um hier realistisch etwas zu bewegen muss eben jede staatliche Ausgabe auf ihre tatsächliche Notwendigkeit hin überprüft und Wege zur Veränderung aufgezeigt werden.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausfürlich beantwortet zu haben und verbeleibe
mit Liberalen Grüßen
Ihr
Johannes Hohenthaner