Frage an H H von Rüdiger F. bezüglich Staat und Verwaltung
In einem Internetbeitrag ( http://www.muenchenliberal.de/wordpress/?p=156 ) stellen sie unbelegt ziemlich viele Behauptungen auf. So kostet die Beihilfe eines Beamten Ihrer Ansicht nach 5000 € und damit angeblich doppelt soviel wie bei gesetzlich Versicherten. Sie sind der Ansicht, öffentliche Bedienstete verdienen zu viel und hätte zu viele Privilegien.
Sie können sicher für jede dortige Behauptung auch einen Beleg präsentieren.
Sehr geehrter Herr Faig,
die in diesem Artikel genannten Zahlen sind allesamt der aktuellen Berichterstattung in den Medien entnommen und belegbar. Die Zahlen stammen beispielsweise von Prof. Raffelhüschen von der Uni Freiburg oder aus Recherchen des Bundes der Steuerzahler, in dem ich Mitglied bin.
Die Behauptungen werden also - wie von Ihnen geschrieben - keinesfalls von mir "einfach aufgestellt", sondern sind alle nachvollziehbar.
Herzliche Grüße
Johannes Hohenthaner
Sehr geehrter Herr Faig,
die in diesem Artikel genannten Zahlen sind allesamt der aktuellen Berichterstattung in den Medien entnommen und belegbar. Die Zahlen stammen beispielsweise von Prof. Raffelhüschen von der Uni Freiburg oder aus Recherchen des Bundes der Steuerzahler, in dem ich Mitglied bin, oder auch aus Redebeiträgen zum Thema im bayerischen Landtag.
Die von Ihnen kritisierte Zahl stammt beispielsweise aus einem Bericht des Magazins Panorama vom 15. Mai 2008: http://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2008/panoramabeamte2.html und aus einem Redebeitrag der Abgeordneten Christa Naaß (SPD) im bayerischen Landtag vom 12.12.2007: http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Protokolle/15%20Wahlperiode%20%20Kopie/15%20WP%20Plenum%20Kopie/112%20PL%20121207%20ges%20endg%20Kopie.pdf S. 8176: "Lagen die Beihilfeausgaben im Jahr 1990 noch bei 154,4 Millionen Euro, sind sie im Jahr 2006 auf 509,1 Millionen Euro gestiegen - das entspricht einer Steigerung um 229,7 % [in 16 Jahren, das sind durchschnittl. 7,75% pro Jahr]; die Ausgaben pro Person stiegen von 2081 Euro auf 5051 Euro."
Es geht mir ausschließlich um Gerechtigkeit, die langfristige Sicherung der Handlungsfähigkeit des Staates im Sinne der Steuern zahlenden Bürger, und um den sparsamen Umgang mit Steuermitteln. So stellen die lebenslange Beschäftigungsgarantie, die gute Alterversogung ohne Eigenbeitrag und die verbesserte Krankenversorgung Beamter, gegenüber gesetzlich krankenversicherten, zweifelsohne einen geldwerten Vorteil dar, der in der Gehaltsfindung und auch steuerlich entsprechend berücksichtigt werden muss. Insbesondere wirken sich Solderhöhungen bei Beamten im genau selben Verhältnis auf das Ruhestandsgehalt aus, weil sich letzteres am letzten Einkommen bemisst. Bei privatwirtschaftlichen Arbeitnehmern ist das i.d.R. anders und führt erst langfristig zu einer Erhöhung.
Die Annahme, dass der hohe Anteil öffentlich Bediensteter in der Parlamenten einen Anteil am Erhalt der Privilegien hat, liegt nicht fern; siehe dazu auch Art. 137(1) GG.
Ich werde mich insbesondere dafür einsetzen, Privilegien auch für Abgeordnete abzuschaffen.
Beschäftigte in der Privatwirtschaft müssen täglich um Ihren Job bangen, die Leistungen der Arbeitslosenversicherug wurden reduziert, ebenso die Leistungen der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Insbesondere die Netto-Gehaltsentwicklung des einfachen Angestellten bleibt damit oft hinter der eines Beamten zurück.
Weitere Quellen:
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-49/_nr-397/i.html
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-44/_nr-34/i.html
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-49/_nr-133/i.html
http://www.steuerzahler.de/webcom/show_article.php/_c-44/_nr-76/i.html
http://www.vwl.uni-freiburg.de/fakultaet/fiwiI/fzg/publikationen.php?bereich=foederalismus
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_137.html
Herzliche Grüße
Johannes Hohenthaner