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Frage von Rene L. •

Frage an H H von Rene L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Hohenthaner,

immer wieder kommt es bedauerlicher Weise vor, dass Menschen zu Unrecht verurteilt und teilweise mehrere Jahre in Haft einsitzen. In einem jüngster Fall in Spanien hat sich nach 13 Jahren Haft die Unschuld des Beschuldigten erwiesen. Aber auch in Deutschland kommen immer wieder solche Fälle vor. Diese sind wohl unvermeidbar, auch wenn die Justiz mit noch so großer Sorgfalt arbeitet. Als Haftentschädigung wird dafür derzeit ein Tagessatz von 11 € abzgl. einer Verpflegungspauschale von 6 € durch den Staat gezahlt. Dies macht quasi ein "Jahresgehalt" von 4.015 € aus, was nicht einmal dem Hartz IV-Satz entspricht.

Halten Sie diese Entschädigung für angemessen oder sind Sie der Ansicht, dass diese Summe gerade vor dem Hintergrund auch der beruflichen und persönlichen Nachteile des zu Unrecht verurteilten nicht deutlich höher liegen müsste. Schließlich würde er im Falle eines Verbrechens - also Freiheitsberaubung - auch eine deutlich höheren Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch haben. Und auch bei Verdienstausfällen wird der reale Ausfall - ist er nicht überhöht - herangezogen.

Mit freundlichen Grüßen
Rene Lima

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Lima,

als Schöffe am Landgericht München weiss ich aus eigener Erfahrung wie schwer es ist, die Taten eines Menschen als Richter zu beurteilen. Da Menschen am Richtertisch sitzen, sind Irrtümer dabei nicht immer auszuschließen. Ich bin stets nach bestem Wissen und Gewissen bemüht, die Wahreit herauszufinden. Der alte, römische, Grundsatz "In dubio pro Reo" ist bei der Urteilsfindung stets eine meiner wesentlichen Leitlinien.

Ich halte das deutsche Rechtssystem grundsätzlich für fair und für eine der besten Alternativen, wenn man sich weltweit so umschaut. Gerade aus den, von Ihnen erwähnten, Gründen bin ich auch strikt gegen Entscheidungen, die nie mehr revidierbar sind, also insbesondere die Anwendung der Todesstrafe. Eine solche können Sie nie mehr rückgängig machen, auch wenn sich die Entscheidung der Justiz später als Irrtum herausstellen sollte.

Zu Ihrer Frage der Haftentschädigung kann ich als Landespolitiker wenig sagen, da es sich dabei meines Wissens um Bundesrecht handelt. Sicher wäre es aber angemessen, das bisherige Gehalt als Grundlage der Haftentschädigung heranzuziehen und diese nicht a priori zu beschränken, insbesondere wenn der Verurteilte zum Zeitpunkt der Verhaftung noch berufstätig war; schließlich ist ja die Steuerpflicht auf das verdiente Gehalt auch nicht beschränkt, und aus Steuermitteln wird letztlich ja auch die Haftentschädigung bezahlt.

Möglicherweise ist aber die Rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion die bessere Ansprechpartnerin für Ihre Frage. Ich leite meine Antwort und Ihre Frage deshalb mit gleicher Mail an sie weiter.

Gerne können Sie Frau Leutheusser-Schnarrenberger ja auch in ihrem Berliner Büro persönlich aufsuchen und mit ihr das Thema besprechen.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben und verbleibe

Mit Liberalen Grüßen

Ihr

Johannes Hohenthaner