Frage an Gyde Jensen von Helmut T. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Jensen,
vielen Dank für Ihre heutige Antwort. Unter https://www.eurotransport.de/artikel/lkw-unfaelle-am-stauende-das-sterben-geht-weiter-11152014.html nachzulesen, gab es laut Statistischen Bundesamtes 2014 rund 300 Unfälle mit Lkw über 12 Tonnen an einem Stauende. 2019 hatten etwas über 70 % der LKW einen Notbremsassistenten. Die Zahl der Unfälle am Stauende erhöhte sich um 2/3. Für die Überwachung sind die Länder zuständig, was aber, wenn sie das unterlassen? 1926 Verwarnungen wegen überhöhter Geschwindigkeit 2019 in Bayern bei ca. elf Milliarden durch LKW gefahrener km und deren feststellbar tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit lassen nicht auf Konsequenz schließen. Können die Landesregierungen festlegen, dass die LKW schneller als erlaubt fahren dürfen, indem einfach die Geschwindigkeitskontrollen wegen des großen Ermessensspielraums, wegen der Personallage usw. entfallen?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel