Frage an Gyde Jensen von Helmut T. bezüglich Recht
Thema: Menschenrechte
Sehr geehrte Frau Jensen,
laut Bundesamt für Statistik gab es 2018 bei "LKW-Unfällen" ausserhalb der LKW 588 Tote und ca. 30000 Verletzte. Aus dem GG ergibt sich die Verpflichtung des Staates zum Schutz seiner Bürger. Aus STVO, ein Bundesgesetz, ergibt sich die zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht von 80 km/h. Die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit der LKW liegt aber überwiegend darüber. Der bayerische Innenminister ist, wie wohl fast alle seiner Kollegen, damit zufrieden, dass die LKW statt der erlaubten 80 nur 90 km/h fahren. Dass viele LKW auch über 90 km/h fahren, will er nicht sehen. Geschwindigkeitskontrollen bei LKW hält er deshalb für nicht erforderlich. Tempo 80 würde die Zahl der LKW- Unfälle reduzieren. Die wegen der erheblichen Masse der LKW teils verheerenden Folgen würden geringer. Die Zahl der Toten und Verletzten würde sinken, ebenso der Kraftstoffverbrauch. Das Fahrverhalten der LKW, das vielen Verkehrsteilnehmern Angst macht, würde sich ändern zwangsläufig ändern. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist für eine Einzelperson vor einem ordentlichen Gericht kaum einklagbar. Die Zahl der Opfer im Straßenverkehr durch eine einigermaßen kostenneutrale und nicht übermäßig personalintensive Maßnahme, von einem Bundesgesetz so vorgesehen, zu senken, ist anscheinend nicht erforderlich. Es steht den Bundesländern nicht zu, durch ihre Untätigkeit, derart massiv in die Grundrechte einzugreifen, andererseits gibt es aber scheinbar keine Instanz, an die sich Bürger*innen zur Wahrung ihrer Rechte wenden können. Sehen Sie eine Möglichkeit?
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Treubel
Frage von Helmut Treubel
Sehr geehrter Herr Treubel,
vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Lkw und Sicherheit.
Jeder Verkehrsunfall ist eine Tragödie und Politik muss versuchen, die Risiken insbesondere im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmer stetig zu verringern. Die bestehenden Vorgaben, etwa in Bezug auf die von Ihnen angesprochenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und rücksichtloses Fahrverhalten, gilt es daher konsequent zu überwachen und Überschreitungen zu verfolgen. Allerdings liegt dies in der Zuständigkeit der Länder und der jeweiligen Landespolizei. Auch die Straßenverkehrsordnung ist eine Verordnung der Bundesregierung, die der Zustimmung durch die Bundesländer bedarf. Nach der gescheiterten StVO-Novelle des vergangenen Jahres ist es nun gelungen eine Einigung für eine Reform von StVO und Bußgeldkatalog zu erzielen. Diese umfasst höhere Bußgelder und führt neue Tatbestände ein. So dürfen Lkw nach Erlass der Verordnung etwa innerorts nur noch in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen. Dies kommt vor allem der Sicherheit von Fußgängern und Fahrradfahrern zugute. Als FDP begrüßen wir diese Schritte und setzen uns weiter für einen rechtssicheren und verhältnismäßigen Rahmen im Verkehrsrecht ein.
Erfreulicherweise ist die Zahl der Unfälle mit Personenschaden mit Lkw in den vergangenen Jahren zudem trotz einer gestiegenen Zahl an Fahrzeugen und durchschnittlich höherer Laufleistung stetig gesunken. Durch intelligente Assistenzsysteme, eine bessere Infrastruktur und Verbesserungen bei der Ausbildung wurde sie in den letzten 20 Jahren fast halbiert. Um die Risiken in Zukunft noch weiter zu senken setzen wir als FDP neben rechtlichen Vorgaben auf technische Innovationen, etwa die Vernetzung von Fahrzeugen und Fortschritte bei den Bremsen und der Automatisierung der Fahrzeuge insgesamt.
Mit freundlichen Grüßen
Gyde Jensen