Frage an Gyde Jensen von Fabian H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Jensen,
in den nächsten Monaten wird im Bundestag über den Gesetzentwurf zur Neufassung des Transplantationsgesetzes debattiert werden. Ein Aspekt bei Organtransplantationen bewegt mich sehr und ich möchte gerne wissen, inwiefern dieser Aspekt in Ihrer Befassung mit dem Thema eine Rolle spielen wird.
Es geht um Organhandel unter Mitwirkung deutscher Staatsbürger und Menschenrechtsverstöße durch die Volksrepublik China. Falun Gong Praktizierende berichten von Organentnahmen auf Verlangen an in China inhaftierten politischen Gefangenen, darunter Falun Gong Praktizierende, Uiguren, Christen und andere Minderheiten - auch für Patienten aus Deutschland mit Hilfe deutscher Ärzte. Die Menschenrechtsanwälte und China-Analytiker Kilgour, Matas und Gutmann untersuchten die Vorwürfe und kamen zu dem Ergebnis, dass zahlreiche Indizien die Vorwürfe erhärten und mögliche entlastende Umstände nicht gefunden werden konnten. Die letzte Aktualisierung des Berichts ist von 2018: https://www.chinaorganharvest.org/download-materials/ . Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat darüber geschrieben (Ausarbeitung des WD 7-3000-023/17, Kapitel 3.1 "China" https://www.bundestag.de/resource/blob/559594/572de8efca505199d1d72379ae77dfff/wd-7-023-17-pdf-data.pdf ) und am 8.11.2018 wurde es im Plenum des Bundestags thematisiert.
Ich finde, das deutsche Transplantationswesen darf nicht reformiert werden, ohne diesem schreienden Unrecht zu begegnen. Es muss unter Strafe gestellt werden, in China Organstransplantationen zu erhalten. Gegen deutsche Ärzte, die in chinesischen Kliniken Transplantationen durchführen, muss ermittelt werden. Das Übereinkommen des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen (SEV Nr. 216) muss von Deutschland ratifiziert werden.
Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Gesetzentwurf zum Transplantationswesen in der parlamentarischen Behandlung so zu ändern, dass dieser Menschenrechtsaspekt angemessene Berücksichtigung findet?
Sehr geehrter Herr Hanneforth,
vielen Dank für Ihre wichtige Frage.
Etwaig zwangsweise durchgeführte Organentnahmen verurteile ich auf das Schärfste. Im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe wie auch im Gespräch mit relevanten NGOs und UN-Organisationen bin ich dieser Frage in der Vergangenheit gerade auch in Bezug auf die Volksgruppe der Uiguren und religiösen Minderheiten nachgegangen. Seien Sie versichert, dass uns als Mitglieder des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe solche Vorwürfe nicht kalt lassen.
Allerdings sehe ich keinen Zusammenhang zwischen dem deutschen Recht zu Organspenden und –entnahmen und den Vorwürfen, die gegenüber der Volksrepublik China erhoben werden. Dass der kommerzielle Handel mit Organen gegen unsere Wertevorstellungen verstößt, deshalb verboten ist und auch strafrechtlich zu verfolgen ist, steht außer Frage.
Unabhängig von Vorwürfen der illegalen Organentnahme in der Volksrepublik China möchte ich betonen, dass ich, aber auch meine Kollegen in der Fraktion der Freien Demokraten und darüber hinaus, sämtliche Verletzungen von Menschenrechten durch die Volksrepublik China sehr ernst nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Gyde Jensen