
(...) Daher bestehen keine besonderen Verpflichtungen des aktuellen Eigentümers über die gesetzlichen Rechte und Pflichten aus dem Mietrecht und dem Privatvertragsrecht hinaus. Dass die BEATE GmbH ganz offensichtlich ihren Pflichten zur Pflege und Wartung widerrechtlich nicht nachkommt, dient natürlich der Gewinnmaximierung, hat aber kausal nichts mit der Rechtstellung von Hedge Fonds zu tun. Die unmittelbare Zuständigkeit liegt bei Unternehmen nach deutschem GmbH Recht, wie es schon immer gültig war. (...)