Frage an Gustav Herzog von Klaus S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Herzog,
das Bundesministerium für Verkehr,Bau und Stadtentwicklung hat am 13.04.2010
erklärt das es die Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) zum 01.09.2009 durch die Sechsundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrs. Vorschriften vom 05.08.2009 (BGBI. I S.2631) für nichtig hält und die StVO in der bisherigen Fassung weitergelte.
Dazu meine Frage:
Durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBI. I S. 263) wurden § 43 Abs.1 und Abs.3 StVO neu gefaßt. Nach § 43 Abs.1 Satz 1 StVO n.F. sind Verkehrseinrichtungen rot-weiß Schranken,Sperrpfosten,Absperrgeräte sowie Leiteinrichtungen.Nach § 43 Abs.3 Satz 1 StVO n.F. ergeben sich die Verkehrseinrichtungen nach Absatz 1 Satz 1 aus der Anlage 4.Die Anlage 4 enthält in Abschnitt 1 die rot-weiß gestreiften Kennzeichnungen für vorübergehende Hindernisse und in Abschnitt 2 die Einrichtungen zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen oder sonstigen gefährlichen Stellen.Die Anlage 4 enthält keine Sperrpfosten,obwohl § 43Abs. 1 Satz 1 StVO n.F. nach wie vor Sperrpfosten aufführt.Der angebliche Widerspruch ergibt sich aus der Anlage 4 der genannten Zeichen das diese auch Ortsfest mit Pfosten im Straßenraum verankert werden können,und sie zugleich die Funktion von Sperrpfosten übernehmen.Aus der ausdrücklichen Verweisung des § 43 Abs.3 Satz 1 StVO n.F. auf die Anlage 4,dass die Darstellungen in der Anlage 4 abschließender Natur sein sollen.
Begründung 46. Verordnung ,Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR-Drucks.Nr.153/09)Deshalb können bloße Poller seit dem 1.September 2009 nicht mehr als Sperpfosten bzw. als Verkehrseinrichtung bezeichnet werden.
Nach § 43 Abs. 1 StVO a.F. ware auch Poller Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen.Der Geänderte § 43 StVO verweist auf die neue Anlage 4.Diese soll abschließend sein,hier werden Poller nicht aufgeführt.Sie sind Straßenzubehör bzw. Verkehrsanlagen aller Art.
Bisherige StVO (31.8.2009) wieder gültig?Anlage 4 ungültig?
Sehr geehrter Herr Stenke,
Ihre Frage richten Sie bitte an die Bundesregierung. Diese ist für Verordnungen zuständig. Darüber hinaus erschließt sich mir nicht die politische Bedeutung Ihres Anliegens.
Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog