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Gunther Krichbaum
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Frage von Sascha B. •

Frage an Gunther Krichbaum von Sascha B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

mit meinem Anliegen wende ich mich an Sie in Ihrer Funktion des Vorsitzenden im Ausschuss "Europäische Union". Am 02.10.2015 wurde im Europarat für die Gleichberechtigung / Gleichstellung von Vätern und dem Wechselmodell abgestimmt. Die Resolution 2079 wurde einstimmig angenommen und verabschiedet.

Warum sind bis heute die Empfehlungen der Resolution 2079 in Deutschland noch nicht umgesetzt? Wie wird diese Resolution aktuell in ihrem Ausschuss behandelt?

Mit freundlichen Grüßen
S. Brauch

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brauch,

auf Ihre Nachfrage hin hatte Ihnen mein Büro in einer direkten Email bereits die wichtigsten Informationen zu Ihrer Anfrage mitgeteilt. Nun möchte ich auch hier bei abgeordnetenwatch.de den Vorgang abschließen.

Verbindliche Rechtsetzungakte der Europäischen Union müssen in einer vorgegebenen Frist von den 28 nationalen Parlamenten jeweils in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland erstellt hierfür die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzesentwurf, der dann vom Deutschen Bundestag beraten, ggf. verändert und verabschiedet wird. Die parlamentarischen Beratungen finden dabei in den jeweiligen Fachausschüssen des Bundestages statt. Daher wären auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die inhaltlich richtigen Ansprechpartner für Sie und Ihr Anliegen. Der Europaausschuss ist lediglich beratend beteiligt. Zudem überprüft er regelmäßig, ob Deutschland seinen Umsetzungspflichten fristgerecht nachkommt, weil ansonsten Strafzahlungen drohen.

Im Gegensatz hierzu ist die von Ihnen angeführte Resolution der parlamentarischen Versammlung des Europarates ein politischer Beschluss, der für die Mitgliedsstaaten des Europarates nicht bindend ist. Daher bestehen keine Umsetzungspflichten für Bundesregierung und Bundestag. Die Bundesregierung hat mir mitgeteilt, dass sie jedoch neue Forschungsergebnisse zur paritätischen Betreuung mit sehr großem Interesse verfolgt. Eine gesetzliche Änderung sei derzeit jedoch nicht geplant. Ob und in welchem Umfang die im Bundestag vertretenden Fraktionen einen Änderungsbedarf sehen, kann ich leider nicht überblicken. Dies müssten Sie bei den Ansprechpartnern in den Fraktionen in Erfahrung bringen.

Mit freundlichen Grüßen

Gunther Krichbaum

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