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Gunther Krichbaum
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Frage von Ewald F. •

Frage an Gunther Krichbaum von Ewald F.

Sehr geehrter Herr Krichbaum,

Ich kann mich mit einer PKW Maut in dieser Form nicht anfreunden. Aber meine Frage zielt eigentlich darauf hin, wieso man dieses Gesetz nicht als Junktim mit der LKW Maut verabschiedet worden ist. Denn es ist wohl unbestritten, dass in meiner Region die Bundesstraßen 294, B35 in einem erschrecklichen Ausmaße von den LKW als Ausweichstrecke benutzt werden mit den entsprechenden negativen Auswirkungen auf die anliegenden Gemeinden. Eine LKW-Straßengebühr, zumindest auf Bundesstraßen, hätte eine Lenkungseffekt, der vielen Einwohnern des Enzkreises in Bezug auf die Wohnqualität zugute kommen würde.

mir freundlichen Grüßen

Ewald Fälchle
75248 Ölbronn-D.

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Sehr geehrter Herr Fälcgle,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.

Nach der Einführung der LKW-Maut 2005 wurde auch bei uns in der Region vielerorts befürchtet, dass es aus Kostengründen zu einem deutlichen Mautausweichverkehr kommen wird. Diese Sorgen haben sich nach allen Verkehrszählungen häufig als unbegründet erwiesen, weil die Nutzung von Bundes- und Landstraßen in der Regel mit einem erheblichen Zeitverlust verbunden ist. Dieser macht es für die Speditionen unattraktiv, die Autobahnen zu verlassen. Allerdings gab es einige Bundesstraßen, die tatsächlich in erheblicher Weise vom Ausweichverkehr betroffen waren. Einige dieser Straßen wurden 2007 in einem ersten Schritt ebenfalls mautpflichtig.

Die Pläne der Bundesregierung, zur Erhöhung der Einnahmen auch weitere Straßen in die Mautpflicht aufzunehmen, scheiterten damals allerdings am Widerstand aus den Ländern und Kommunen. Erst nach längeren Verhandlungen wurde bei einer Novellierung des Bundesfernstraßenmautgesetzs beschlossen, auch vier- und mehrstreifige Bundesstraßen zu bemauten, wenn diese bestimmte Kriterien wie z.B. die Anbindung an das Autobahnnetz oder die Mindestlänge von 4 km aufweisen. Seit dem 1. August 2012 sind dadurch 84 Bundesstraßenabschnitte (rund 1100 km) mit autobahnähnlichem Standard ebenfalls mautpflichtig. Hierdurch entstehen Einnahmen von rund 100 Millionen Euro jährlich. Weitere 1000 Kilometer wurden grundsätzlich als geeignet identifiziert, konnten aber aus technischen Gründen damals nicht berücksichtigt werden, weil in vielen LKW noch ältere Mauterfassungsgeräte eingesetzt wurden, die nur über eine begrenzte Speicherkapazität verfügten. Diese Schwierigkeiten sind inzwischen überwunden. Daher wird die Maut nun ab 2015 auf weiteren 1000 km vierspurig ausgebauter Bundesstraßen eingeführt. Insgesamt werden Mehreinnahmen von 700 Millionen Euro erwartet. Unter diesem Link können Sie sich über die entsprechenden Streckenabschnitte informieren. http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/Strasse/karte-mautplichtige-bundesstrassen-ab-2015-07-01.pdf?__blob=publicationFile

Mit dem Gesetz zur Einführung der PKW-Maut wurde nun zusätzlich entsprechend dem Koalitionsvertrag beschlossen, dass ab 2018 LKW auf sämtlichen Bundesstraßen mautpflichtig sein werden. Diese Verzögerung ist leider unvermeidlich, weil es um ein Streckennetz von ca. 40.000 km geht. Hierfür ist leider ein längerer technischer und organisatorischer Vorlauf notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Gunter Krichbaum

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