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Frage von Annette Monika F. •

Frage an Gunnar Eisold von Annette Monika F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Eisold,

nach jahrelanger Bauzeit ist ja nun endlich der Notausstieg für die Flughafen S-Bahn Ecke Heschredder/Etzestrasse fertiggestellt. Wann ist geplant hier die dringend notwendigen Zebrastreifen wieder anzubringen? Immerhin ist diese Kreuzung ein Teil des meistgenutzten Schulweges für die Grundschüler der Schule Ratsmühlendamm.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Annette Monika Friedrich,

leider hat die Beantwortung Ihrer Frage zum Zebrastreifen in der Etzestraße etwas Zeit in Anspruch genommen, da ich zunächst einige Informationen bei der Verwaltung abfragen musste. Auf Ihre Frage, die ich als Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat weitergegeben habe, habe ich heute folgende Antwort erhalten:

Zitat:"Im Zusammenhang mit Baumaßnahmen für die Flughafen-S-Bahn in der Etzestraße im Bereich des Fußgängerüberweges in Höhe Heschredder wurde nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO zu § 26), den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) und dem Einführungserlass der zuständigen Fachbehörde zur R-FGÜ 2001 geprüft, ob die notwendigen verkehrlichen Voraussetzungen für dessen Betrieb innerhalb der Tempo 30-Zone noch gegeben sind. Nach den bundeseinheitlichen Bestimmungen der VwV-StVO zu § 26 sollen Fußgängerüberwege in der Regel nur angelegt werden, wenn es erforderlich ist, dem Fußgänger Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße kommt (siehe Drs. 18/6572).

In der Etzestraße werden die für den Betrieb eines Fußgängerüberweges erforderlichen Kennzahlen der R-FGÜ 2001 zu Verkehrsstärke und Fußgängeraufkommen nicht annähernd erreicht. Fußgänger können die Straße an beliebiger Stelle innerhalb der Tempo 30-Zone sicher überqueren. Der Fußgängerüberweg wurde deshalb auf Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Zuge der Baumaßnahmen entfernt, weil Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nach den Bestimmungen des § 45 Abs. 9 StVO nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist."

Im Übrigen hat der Senat zur Etzestraße noch folgendes mitgeteilt:

Zitat: "Die Etzestraße ist Teil einer Tempo 30-Zone, die bereits Anfang der 90er-Jahre eingerichtet und mit baulich hergestellten Fahrbahneinengungen verkehrsberuhigt wurde. Weitere Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung werden vom zuständigen Bezirksamt derzeit nicht geplant."

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern auch unter gunnar.eisold@spd-online.de zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Gunnar Eisold
Bürgerschaftsabgeordneter