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Frage von Maren F. •

Frage an Gunnar Eisold von Maren F. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Eishold
sie sind der Direktkandidat in meinem Wahlkreis.
Ich habe eine ganz praktische Frage aus dem Bereich Soziales- Gesundheit.

Ich habe mich nach meinem Studium, nach 1 Jahr Festanstellung (die Firma ging den Bach runter) 2000 aus der Arbeitslosigkeit freiberuflich in der Erwachsenenbildung selbstständig gemacht. Das lief zunächst gut. Dann sparten die Firmen in diesem Bereich.

Heute arbeite ich zum einem an der VHS-Hamburg. Wir freiberuflichen Dozentinnen verdienen seit ich dort arbeite (1996) das gleiche Honorar - ca. 1/2 soviel wie ein Handwerker in Rechnung stellt.
Davon bezahle ich z.T. MwSt.und meine private Kranken und Rentenversicherung. Alles wird teurer. Das Honorar bleibt gleicht. Mich bringt das finanziell in Bedrängnis!
Wo steht die SPD in Sachen Honorare für VHS-Dozenten?

Zweite Frage:
Ich habe mich damals leider nach einer Fehlauskunft der TK von einem Berater zu einer privaten Krankenkasse überreden lassen. Seitdem versuchte ich immer mal wieder in die gesetzliche Kasse zurückzukehren. Die Politik redet ja davon, man möge in die Solidargemeinschaft zurück. Ich will das schon seit Jahren. Ich habe gerade mal wieder angefragt. Antwort "Freiberufler (Selbständige), die sich einmal für die private KV entschieden haben, dürfen von den gesetzlichen Kassen nicht mehr aufgenommen werden "Freiberufler (Selbständige), die sich einmal für die private KV entschieden haben, dürfen von den gesetzlichen Kassen nicht mehr aufgenommen werden."
Wann ändert sich das endlich? Wo steht die SPD?

Und ganz konkret, was kann ich tun um in die gesetzliche Kasse zurückzukehren?
Kann ich zurück, wenn ich einen angestellten Teilzeitjob annehme (den brauche ich schon wg. der mickrigen VHS-Honorare jetzt) und nebenbei weiter an der VHS freiberuflich arbeite?

Last but not least: Wer kann mich hier kompetent & neutral beraten?

M.F.G.
Maren Franz

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Franz,

vielen Dank danke für Ihre Anfrage. Zu Ihrer Fragen nach den Honoraren für VHS-Dozenten. Sie haben Recht mit Ihrer Feststellung, dass eine Anpassung lange - zu lange - nicht mehr erfolgt ist. Im Jahr 2004 hat sich die Hamburgische Bürgerschaft mit diesem Thema beschäftigt. Damals war die Aussage des CDU-Senates, dass eine Erhöhung der Honorare wirtschaftlich für die VHS nicht zu vertreten ist. Dazu haben die betroffenen Dozentinnen und Dozenten natürlich eine andere Sichtweise. Ohne Ihnen hier etwas zu versprechen, halte ich es für richtig, nach sieben Jahren (die letzte Überprüfung war 2004) die Honorare für VHS-Dozentinnen und Dozenten wieder auf ihre Angemessenheit zu überprüfen.

Zu Ihrer Frage zum Rückkehrrecht in eine gesetzliche Krankenkasse. Dies wird ausschließlich über Bundesgesetzgebung geregelt, so dass ich Ihnen empfehlen möchte, sich an einen SPD-Bundestagsabgeordneten zu wenden. Meine Kenntnis hierzu (als übrigens durchgehend gesetzlich Versicherter) ist nicht groß. Soweit es mir bekannt ist, ist eine Rückkehr als Selbständige nicht möglich. Die Frage wäre auch, ob ein Wechsel in einen Basistarif Ihrer privaten Krankenkasse nicht sinnvoll wäre. Das Bundestags-Abgeordnetenbüro unserer Abgeordneten Aydan Özoguz erreichen Sie z.B. unter oezoguz.de.

Herzliche Grüße

Gunnar Eisold