Frage an Gunnar Eisold von Broder G. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Eisold,
ich beschäftige mich seit längerem mit der Frage, ob die Sicherstellung von verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugen nach dem HmbSOG unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig ist. In § 14 I 2 HmbSOG heißt es, dass Fahrzeuge in der Regel sichergestellt werden, wenn „in unmittelbarer Nähe“ kein freier und geeigneter Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum vorhanden ist. Gerade in Hamburg werden Fahrzeuge häufig verkehrswidrig abgestellt, weil das Verhältnis Parkplätzen und Fahrzeugen unproportional zulasten der Fahrzeuge ausfällt. Daraus ergibt sich, dass in Gegenden mit Parkplatznot zumeist gar keine freien und vor allem geeignete Parkplätze in unmittelbarer Nähe und damit laut Rspr. „In Sichtweite“ vorhanden sind. Wiederum mit der Konsequenz, dass es fast immer zur Sicherstellung und Verbringung auf den Verwahrplatz statt zur Ersatzvornahme kommt. Nur dadurch werden die Kosten für den Abschleppvorgang in die Höhe getrieben. Dies ist meiner Einschätzung nach unverhältnismäßig, da eine Verbringung des Fahrzeugs auf irgendeinen freien Parkplatz – eben nicht in unmittelbarer Nähe – immer das mildere Mittel darstellt. Somit würde es einer Sicherstellung, grundsätzlich an der Erforderlichkeit fehlen. Zumal der jeweilige Abschleppunternehmer auf dem Weg zum Verwahrhof in der Regel an dutzenden freien und geeigneten Parkplätzen vorbeifährt. Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Broder Gust
Sehr geehrter Herr Gust,
vorweg will ich Ihnen verraten, dass ich kein Jurist und mit den Feinheiten des SOG auch nicht vertraut bin. Daher kann ich Ihnen bei Ihrer Frage leider nicht weiterhelfen.
In einem Punkt kann ich Ihnen allerdings zustimmen und das ist der Umstand, dass in der unmittelbaren Nähe des falsch geparkten Fahrzeuges in der Regel wohl keine freien Stellplätze vorhanden sein werden und deshalb die PKW andernorts abgestellt werden müssen. Ich kenne etliche Anwohner, die sich daran stören, dass auf den Parkflächen vor ihrer Haustür abgeschleppte Autos zu jeder Tageszeit abgestellt werden - denn nicht alle abgeschleppten PKW in Hamburg kommen auf den Verwahrplatz. In dieser Situation hilft der Verwahrplatz, denn dort dürfte es kaum einen Anwohner geben, der sich gestört fühlt.
Mit freundlichen Grüßen
Gunnar Eisold