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Guido Wolf
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Frage von Andreas S. •

Frage an Guido Wolf von Andreas S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolf,

im Jahre 1993 wurde nach langen und aufwühlenden Diskussionen in unserem Lande der sogenannte "Asylkompromiss" geschlossen. Darin ist festgelegt, dass niemand asylberechtigt ist, der aus einem sicheren Drittland nach Deutschland einreist (GG Art. 16a) und es wurde ausdrücklich formuliert, dass solchen Menschen, die aus einem sicheren Drittland zu uns kommen möchten, schon die Einreise nach Deutschland zu verweigern ist (Asylverfahrensgesetz § 18, 2.1). Die gegenwärtige Migrationspolitik der Bundesregierung steht zu diesen Gesetzen im Widerspruch.

Daher meine Frage an Sie:
Was fordern Sie bzw. was werden Sie im Falle Ihrer Wahl in den Landtag unternehmen, damit wieder Politik nach geltendem Recht gemacht wird? Wie lange würden Sie noch dulden, dass die Bundesregierung offen geltendes Recht bricht? Sollte Ihre Partei an der Landesregierung beteiligt werden, so hätten Sie über den Bundesrat ja auch die Möglichkeit, auf die Bundespolitik Einfluss auszuüben oder das Bundesverfassungsgericht anzurufen.

Schon jetzt recht herzlichen Dank für Ihre Antwort,
mit freundlichen Grüßen
A. S..

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Sehr geehrter Herr Schönberger,

vielen Dank für Ihre Frage zur geltenden Rechtslage und einem möglichen Verstoß gegen Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz (GG), wenn aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Flüchtlinge nach Deutschland einreisen. Gerne nehme ich dazu Stellung. Artikel 16a GG ist dabei nicht als einzige Rechtsnorm zu beachten. Gerade im Bereich der Abweisungen an Grenzen ist auch das in Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention enthaltene Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (sog. „Refoulement-Verbot“) zu berücksichtigen. Das Asylrecht des Art. 16a GG ist darüber hinaus auch in den Kontext des Flüchtlingsrechts der Europäischen Union, namentlich der sog. Dublin-Verordnungen eingebettet. Ein Rechtsbruch durch Deutschland kann daher aktuell nicht angenommen werden. Wir müssen jedoch alles dafür tun, damit weitere Staaten als sichere Herkunftsstaaten erklärt werden. Diese Maßnahme hat sich im Fall der Westbalkanstaaten als sehr effektiv erwiesen, um den Zustrom von dort einzudämmen. Eine CDU-geführte Landesregierung in Baden-Württemberg ist wichtig, um die grün-rote Blockade-Mehrheit im Bundesrat aufzulösen und schnellstmöglich weitere Staaten zu sicheren Herkunftsstaaten zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Wolf MdL

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