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Guido Wolf
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Frage von Stefan P. •

Frage an Guido Wolf von Stefan P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wolf,

Sie haben bereits diverse Fragen zur Flüchtlingspolitik beantwortet. Daher möchte ich meine Frage so kurz wie möglich halten.

Sie sind, ebenso wie ich, Jurist und haben daher u.a. fundierte Kenntnisse im Asyl- und Verfassungsrecht.

Da Art. 16a Abs. 2 unseres Grundgesetzes eindeutig regelt, dass sich auf das Asylrecht derjenige nicht berufen kann, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften einreist, müssten denn nicht dann ALLE Asylanträge ausnahmslos abgelehnt werden, da quasi alle Flüchtlinge aktuelle über ein Mitgliedstaat der Europäischen Union - in der Regel Österreich - einreisen?

Begeht unsere Regierung nicht Verfassungsbruch, indem sie weiterhin die Grenze zu EU-Mitgliedstaaten für Flüchtlinge öffnet, obwohl diese eindeutig keinen Anspruch auf Asyl haben können?

Für die Beantwortung dieser beiden Fragen und einer rechtlichen Einschätzung bedanke ich mich, wohl wissend wie beschäftig sie als Landtagsabgeordneter und Spitzenkandidat der CDU sind, bereits schon einmal im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Peter

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CDU

Sehr geehrter Herr Peter,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Februar 2016. Sie haben darin die Frage aufgeworfen, ob ein Verstoß gegen Art. 16a Abs. 2 Grundgesetz (GG) vorliegt, wenn aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union Flüchtlinge nach Deutschland einreisen und mich nach der juristischen Bewertung dieses Sachverhalts gefragt. Gerne will ich die Gelegenheit nutzen, Ihre Frage in der Sache zu beantworten. Daher erlaube ich mir vorab auch den Hinweis, dass die Ausführungen zu Artikel 16a GG in Jurisprudenz und Lehre einen weiten Raum einnehmen. Artikel 16a GG ist dabei nicht als einzige Rechtsnorm zu beachten. Gerade im Bereich der Abweisungen an Grenzen ist auch das in Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention enthaltene sog. „Refoulement-Verbot“ zu berücksichtigen. Das Asylrecht des Art. 16a GG ist darüber hinaus auch in den Kontext des Flüchtlingsrechts der Europäischen Union, namentlich der sog. Dublin-Verordnungen eingebettet. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, eine Europäische Lösung für die gegenwärtige Flüchtlingskrise zu suchen. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel ist dazu gegenwärtig in intensiven Verhandlungen mit den anderen EU-Mitgliedsstaaten. Außerdem ist für Anfang März ein Spitzengespräch mit der Türkei geplant. Dabei soll insbesondere die Eindämmung des gegenwärtigen Flüchtlingszustroms durch die Türkei nach Europa Thema sein. Wir werden die Entwicklung laufend im Auge behalten, gerade auch um die Aufnahmebereitschaft Deutschlands nicht zu überfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Guido Wolf MdL

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