Frage an Guido Wolf von Ines R. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wolf,
hiermit möchte ich an meine Frage vom 27.05.2015 erinnern.
Sehr geehrter Herr Wolf,
Sie haben sich sehr stark gegen Fracking engagiert. Die Bundesregierung wird in Kürze ein Fracking Gesetz erlassen das dieser Technik freien Lauf gibt.
Wie sieht Ihr Einsatz aus, dieses Gesetzt noch zu verhindern.
Was tun Sie aktuell, das Ihre Aussagen gegen Fracking auch weiterhin im Land Bestand haben?
Danke für Rückmeldung
Sehr geehrte Frau Rückert,
Sie sprechen sich gegen das geplante Regelungspaket Fracking der Bundesregierung aus. Für Ihre damit verbundene Sorge habe ich großes Verständnis, möchte aber auch deutlich machen, dass schon der aktuelle Entwurf, mag er in einzelnen Punkten auch weiterer Verbesserungen bedürfen, einen deutlichen Fortschritt zum gegenwärtigen Rechtszustand brächte, wonach Fracking in keiner Weise spezifischen Regelungen unterliegt, sondern nach allgemeinem Berg- und Wasserrecht zu bewerten ist.
Bei der nun anstehenden Rechtssetzung muss aus unserer Sicht Folgendes im Mittelpunkt der Betrachtung stehen: Der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit hat absoluten Vorrang. Das Regelungspaket zielt darauf ab, die bestehenden Regelungen im Berg- und Wasserrecht zum Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers zu verschärfen. Risiken müssen bekannt und auch beherrschbar sein. Daher wird unkonventionelles Fracking nach Schiefer- und Kohleflözgas oberhalb von 3.000 Metern Tiefe bis auf weiteres verboten. Zudem wird jegliches, d. h. sowohl unkonventionelles als auch konventionelles (z. B. in Sandgestein), Fracking in bestimmten besonders sensiblen Gebieten komplett verboten. Auch sofern kein komplettes Verbot gilt, kann konventionelles Fracking nur unter strengen Voraussetzung genehmigt werden.
Die in Deutschland diskutierten Regelungen sind deutlich schärfer als die Empfehlungen der Europäischen Kommission. Nach den Empfehlungen der EU-Kommission ist ein Verbot für keine Form des Frackings notwendig. Zudem sehen sie keine vorher festgelegten Ausschlussgebiete vor und machen keine zwingenden Vorgaben hinsichtlich der verwendeten chemischen Stoffe.
Die CDU-Landtagsfraktion hat bereits 2012 im Schulterschluss mit allen weiteren Fraktionen im Landtag eindeutig dafür plädiert, Fracking, insbesondere in Wasserschutzgebieten, auszuschließen. Es wurde bereits damals ein generelles Einvernehmen darüber erzielt, ein Vetorecht beim Einsatz von Fracking herbeizuführen. Wir als CDU-Landtagsfraktion wollen ein generelles Frackingverbot insbesondere im für die Trinkwasserversorgung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zentral wichtigen Bodenseeraum. Sauberes Trinkwasser und die Gesundheit der Menschen haben für uns bei all dieser Diskussion absoluten Vorrang. Deswegen fordern wir ein generelles Frackingverbot unter Einsatz von umwelttoxischen Stoffen, sowohl im Land als auch auf Bundesebene.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir ausdrücklich, dass das lange angekündigte und wiederholt verschobene Regelungspaket nunmehr wenigstens in einem Entwurf vorliegt. Weitere notwendige Änderungen bleiben dem weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere auf der parlamentarischen Ebene des Bundestages und im Anschluss im Bundesrat vorbehalten.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Wolf MdL