Frage von Hannelore E. • 24.03.2006
Frage an Guido Wolf von Hannelore E. bezüglich Staat und Verwaltung
Bisher war ein Landtagsmandat eine Vollzeitbeschäftigung für einen Landtagsabgeordneten. Ebenso sind die Baden-Württembergischen Landräte in ihrem Amt als Landräte ganztags beschäftigt. Sie wollen nun im Falle einer Wahl zum Landtagsabgeordneten gleichzeitig das Amt als Landrat weiter ausführen. Handelt es sich mittlerweile bei beiden Ämtern um gutbezahlte Halbtagesjob?
In unserer Verfassung ist die Gewaltenteilung ein Grundprinzip unserer Demokratie. In diesem Falle würde die Grenzziehung Exekutive und Legislative aufgehoben.
Antwort ausstehend von Guido Wolf CDU