Frage an Guido Klamt von Andreas S. bezüglich Familie
Sehr geehrter, lieber Herr Klamt,
Ich habe eine Frage zum Thema Familienpolitik:
Nach meinem Empfinden kommt die Familienpolitik zur Zeit etwas in Schieflage, da zwar die öffentliche Betreuung der Kinder vom Kleinkindalter an (Horte, später Ganztagesschule...) massiv gefördert und ausgebaut wird, um Familien zu entlasten, bei denen sowohl der Vater als auch die Mutter erwerbstätig sind. Andererseits geraten aber die Familien immer mehr ins Hintertreffen, in denen die Mutter sich ganz bewusst für ein Leben als Hausfrau und Mutter bzw. "Familienmanagerin" entscheidet. Es sollten nach meiner Überzeugung nicht nur die berufstätigen Frauen im Fokus stehen. Auch die "Nur-Mütter", die sich durchaus selbstbewusst für diesen anderen Weg entschieden haben, leisten einen wesentlichen Beitrag für unser Gemeinwesen und ihre Lebensleistung sollte entsprechend respektiert und anerkannt werden - ideell und finanziell. Dasselbe gilt selbstredend entsprechend auch für sogenannte "Hausmänner".
Daher meine Frage:
Wie stehen Sie zur Forderung nach einem sogenannten Betreuungsgeld, das ab dem Jahr 2013 (warum eigentlich erst dann!?) an Eltern gezahlt werden soll, die sich dafür entscheiden, dass ein Elternteil auf die finanziellen Vorzüge der Erwerbstätigkeit verzichtet, um sich der Erziehung der Kinder zu widmen, die ja laut Grundgesetz Recht und Pflicht zuförderst der Eltern sein soll (und nicht des Staates)?
Mit freundlichen Grüssen und besten Wünschen,
Ihr Andreas Schönberger.
Sehr geehrter Herr Schönberger,
gerne gehe ich auf Ihre Frage ein. Die ödp setzt sich schon seit langem für ein Erziehungsgehalt (EZG) ein.
Das EZG soll sich dabei am Durchschnittsentgelt der gesetzlich Versicherten orientieren, also dynamisiert sein und das Alter sowie die Anzahl der Kinder berücksichtigen. Es ist in halber Höhe zu zahlen bei Erziehung eines Kindes unter 7 Jahren oder von zwei Kindern zwischen 7 und 14 Jahren. In voller Höhe ist es gerechtfertigt bei Erziehung von drei Kindern unter 7 Jahren. Bei behinderten Kindern sind Sonderregelungen zu treffen. Dabei ist das EZG ist wie andere Einkommen zu versteuern. Familien mit geringem sonstigen Einkommen werden dadurch stärker entlastet. Damit haben Eltern die Wahlfreiheit, ob sie ihre Kinder selber betreuen, damit auf ein doppeltes Einkommen verzichten oder ob sie ihre Kinder betreuen lassen um selber arbeiten zu gehen. Dafür müssen sie eben auf die finanzielle Unterstützung des EZG zur Bezahlung der Betreuung zurückgreifen.
Im Gegensatz zu den Programmen von SPD, Linken oder Grünen setzt die ödp nicht auf eine strikte staatliche Betreuung von Kindern sondern auf die Wahlfreiheit für die Eltern.
Mit freundlichen Grüßen
Guido Klamt