Frage an Günther Felbinger von Ingo Z. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Felbinger,
herzlichen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Rückmeldung auf meine Anfrage.
Zum Glück bin ich noch nicht von dieser Beschilderung betroffen gewesen, kann daher nur auf die Aussage von Bekannten verweisen, die davon betroffen sind.
Es ist für mich verständlich, dass es Gründe geben kann, auch einen normalerweise geeigneten Weg vorübergehend zu sperren, genauso wie es selbstverständlich ist, dass nicht-geeignete Wege auch nicht genutzt werden.
Was mir an der Beschilderung vor allem negativ auffiel - was auch der direkte Grund für meine Anfrage war - war die pauschale Behauptung, dass das Fahren auf nicht befestigten Wegen verboten sei, dass der betreffende Weg mit Kameras überwacht wird (pauschale Verdächtigung aller Waldbenutzer?), sowie dass gleich mit Strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird. Den von Ihnen verlinkten Artikeln zufolge dürften selbst im Falle eines Verstoßes gegen das Wegerecht rein Ordnungswidrigkeiten, aber keinesfalls Straftaten vorliegen. Daher stellt sich die Frage, ob die Forstbetriebe Arnstein nicht zu weit gegangen sind mit der Drohung?
Was die betreffenden Wege angeht, werde ich meine Bekannten ermutigen, diese Informationen direkt an Ihr Bürgerbüro zu leiten.
Mit freundlichen Grüßen aus dem Spessart
Ingo Zoller
Sehr geehrter Herr Zoller,
auf meine Nachfrage bei den Forstbetrieben in Arnstein wurde mir zugesichert, dass die betreffende Beschilderung nicht von den Forstbetrieben aufgestellt wurde. Gleichzeitig ist den Forstbetrieben Arnstein bewusst, dass die Behauptung zur funkfototechnischen Überwachung und die Strafverfolgung nicht zulässig und gleichzeitig auch gar nicht praktisch durch die Bayerischen Staatsforsten durchführbar wäre. Die Vermutung liegt nahe, dass sich jemand in dem betroffenen Waldabschnitt von Fahrradfahrern gestört fühlt und deshalb diese Schilder dort anbringt. Das von ihnen weitergeleitete Foto zeigt deshalb auch einen schlichten Computerausdruck ohne jegliche Unterschrift, Dienstsiegel oder anderem Merkmal an, dass auf ein offizielles Dokument oder Schild schließen lassen würde. Sie sollten diesem Schild daher keine weitere Beachtung schenken. Der Forstbetrieb Arnstein wird beim Auffinden diese Schilder auch umgehend aus dem Wald entfernen lassen. Vielleicht können Sie die genaue Fundstelle, wie bereits in meiner vorherigen Antwort angesprochen, an mein Büro übersenden.
Anbei noch einmal ein weiterführender Link des Bayerischen Forstministeriums der rechtliche Hinweise zum Radeln im Wald gibt.
http://www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/radeln_recht.htm
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Günther Felbinger, MdL