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Frage von Hartmut Georg M. •

Frage an Günther Felbinger von Hartmut Georg M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Felbinger,

aus meiner Sicht ist es nicht länger hinnehmbar, dass gerade arme Menschen auf dem Arbeits-und Wohnungsmarkt einer derart großen Konkurrenz ausgesetzt werden.
Aus meiner Sicht besteht die Möglichkeit, dass sie sich so radikalisieren und den falschen Menschen nachlaufen.

Wie viele Asylbewerber kamen denn in 2015 nun wirklich nach Deutschland? In diesem Artikel ist nachzulesen, dass 1,1 Mio. kamen und 250 000 laut BAMF noch nicht registriert wurden:http://m.bild.de/politik/inland/fluechtlingskrise/neue-zahlen-43988826.bildMobile.html Wie kann man die genaue Zahl feststellen, wenn es gar keine Grenzkontrollen gibt?

Warum wird nicht mehr erwähnt, dass es außerdem auch noch eine signifikant hohe Zuwanderung von anderen Ausländer,besonders aus der EU gibt? In 2014 waren das ca. 1,3 Mio. ( damals nur knapp 200 000 Asylsuchenden). Ich sende Ihnen zum besser Verständnis diesen Link mit:http://www.sat1.de/news/politik/deutschland-hoechste-zuwanderung-seit-1992-103242 Es ist nicht anzunehmen, dass in 2015 keine anderen Zuwanderer außer Asylbewerber kamen. Aber in Sendungen wie " Anne Will" ( gestern)" ist dennoch von 1. Mio. Zuwanderern, Migranten, Flüchtlingen o.ä. die Rede. Wann legt die Bundesregierung endlich eine Gesamtbericht über die Einwanderung für das Jahr 2015 vor?

Muss Deutschland nicht endlich erkennen, dass offene Grenze eine Gefahr sind. So sind alleine in Baden-Württemberg angeblich 30 000 Flüchtlinge verschwunden, wie man diesem Link entnehmen kann: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.fluechtlinge-in-baden-wuerttemberg-tausende-unregistriert-auf-der-flucht.2a715f9a-7f3a-4c8a-89bc-9c3b9477761f.html

Wie will die Politik den hohen Jobverlust kompensieren, der sich laut dieses Artikels anbahnt? Warum duldet Deutschland eine so hohe Zuwanderung trotz der kommenden Automatisierung?:http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/automatisierung-die-roboter-kommen-1.2360577

Mit freundlichen Grüßen
H.G.Mayer

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Sehr geehrter Herr Mayer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu diesem hochaktuellen Thema, das bei vielen politischen Parteien und Politikern zu Diskussionen und auch Zerrissenheit führt. Gerne möchte ich Ihre Fragen beantworten:

Laut den aktuellen Zahlen vom Januar 2016 des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im Berichtsjahr 2015 441.89 Erstanträge von Asylbewerbern vom BAMF angenommen und insgesamt 282.726 Entscheidungen über Asylanträge getroffen. Das Statistische Amt der Europäischen Union (EUROSTAT) sowie das Bundesministerium sprechen offiziell von 476.620 Asylbewerbern im Jahr 2015. Deren Anzahl wird durch die Summe der eingegangen Asylanträge ermittelt. Diese Zahlen stehen jedoch im starken Kontrast zu den 1,1 Millionen Asylsuchenden, die 2015 durch das Verteilsystem EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden) registriert wurden und den etwa 290.000 Flüchtlingen, die sich laut dem BAMF unregistriert in der Bundesrepublik aufhalten.
Wie viele Asylbewerber sich insgesamt derzeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten, ist der Bundesregierung unbekannt, wie der parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums des Inneren, Ole Schröder (CDU), sowie die beamtete Staatssekretärin des Bundesarbeitsministerium, Yasmin Fahimi (SPD), im November 2015 mitteilten. Im Gegensatz zu der Bundesregierung, kann ich Ihnen jedoch aktuelle Zahlen aus meinem Stimmkreis mitteilen: In Unterfranken sind derzeit (Stand 31.12.2015) 11.871 Asylbewerber erstuntergebracht. Davon wohnen 2.571 Personen in 36 Gemeinschaftsunterkünften bzw. Teilgemeinschaftsunterkünften der Regierung von Unterfranken; weitere 9.120 Asylbewerber sind in 436 dezentralen Einrichtungen untergebracht, für welche die Landratsämter zuständig sind.

Zum zweiten Teil Ihrer Frage kann ich Ihnen folgendes angeben: Innerhalb der EU gilt das Schengen-Abkommen. Im Zuge dessen können die deutsche Behörden nur die Zuzüge und Fortzüge von Personen, sie sich nach den geltenden melderechtlichen Regelungen bei den zuständigen Meldebehörden an- beziehungsweise abmelden, vermerken. Im ersten Halbjahr 2015 kam es laut dem BAMF zu einer Nettozuwanderung von 435.366 Personen in die BRD. Darunter waren 235.445 Staatsangehörige aus Drittstaaten und 199.921 Staatsangehörige aus EU-Staaten. Im Jahr 2014 sind laut dem Statistischen Bundesamt 1.342.529 ausländische Personen zugezogen und 765.605 ausländische Personen fortgezogen, was einem Saldo von 576.924 entspricht. Die neuen Wanderungszahlen des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2015 sind erst ab Herbst 2016 zu erwarten.

Einen Gesamtbericht über die Einwanderung 2015 erwarte ich von der Bundesregierung erst spät im Jahr 2016, da diese derzeit sowohl bei der Bearbeitung von Asylanträgen, als auch bei der Koordinierung und Registrierung von Flüchtlingen deutlich überfordert wirkt. So werden Asylbewerber mit unterschiedlichen Registrierung-Systemen, die eine Fehl- oder Doppelerfassung nicht ausschließen, teils handschriftlich und teils ohne Aufnahme von Fingerabdrücken in Datenbanken aufgenommen, die nicht kompatibel mit EU-Standards sind. Erst ab ab Mitte 2016 ist hier, durch neue Hard- und Software sowie einen einheitlichen Ausweis für Asylbewerber, eine mögliche Verbesserung zu erwarten und in Folge dessen auch ein Gesamtbericht über die erfassten Daten.
Flüchtlinge, die einen Asylantrag stellen, und deren Asylverfahren noch läuft, unterliegen der Residenzpflicht. Hier in Bayern ist die Bewegungsfreiheit auf den jeweiligen Regierungsbezirk eingeschränkt. Dennoch kommt es häufig vor, dass halbleere Busse von den Erstaufnahmeeinrichtungen zu den Gemeinschaftsunterkünften fahren, da die Asylbewerber nicht auffindbar sind. Hier ist es wichtig, dass sowohl die Identität der anwesenden Personen festgestellt, als auch kontrolliert wird, damit die zuständige Behörde weiß, wer sich wirklich in den Erstaufnahmeeinrichtungen aufhält. Dafür ist es dringend nötig weitere Stellen im Verwaltungsgericht sowie der Polizei zu schaffen,was wir FREIE WÄHLER schon seit langem fordern.

Um einen Missbrauch des Deutschen Asylsystems zu verhindern, sind wir FREIE WÄHLER mit einem Dringlichkeitsantrag dafür eingetreten, dass beschleunigte Asylverfahren ausgesetzt werden. Durch diese verstieß die Bundesregierung gegen die Rechtsstaatlichkeit: Mit dem beschleunigten Asylverfahren wurden Anträge von Syriern oder Eritreern ohne Überprüfung der Identität bewilligt. So konnte ohne die Echtheitsprüfung von Pässen und allein aufgrund der mündlichen Aussagen von unvereidigten Dolmetschern, Personen der Flüchtlingsstatus zuerkannt werden.

Deutschland erwarten auch weiterhin gewaltige Anstrengungen um Flüchtlinge zu integrieren und in die Arbeitswelt heranzuführen. Besonders in Ballungsräumen tritt die soziale Konkurrenz und Wohnungsnot in den Vordergrund und sorgt viele Bürgerinnen und Bürger. Zu einem verteuert die plötzliche Nachfrage nach günstigem Wohnraum den Immobilienmarkt, zum anderen gibt es zu wenige Sozialwohnungen, was das Potential zu sozialen Spannungen birgt. Viele Kommunen haben zudem keinen Wohnraum für die Asylberechtigten, sodass diese weiter in den überfüllten Gemeinschaftsunterkünften bleiben müssen, was die Integration erschwert und die Plätze für andere Migranten belegt. Das Wohnungsbauprogramm der Bayerischen Staatsregierung mit gesenkten Umwelt- und Energiestandards hier in Bayern ist dafür nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.

Ein weiterer Punkt, den Sie auch ansprechen ist die Automatisierung und Rationalisierung sowie die Konkurrenz um Arbeitsplätze. Zwar sind beispielsweise im Handwerk noch zahlreiche Ausbildungsstellen unbesetzt, dennoch erfordern diese Stellen eine solide Berufsvorbereitung. Hier muss Sorge getragen, werden, dass genügend Lehrerstellen zu Verfügung stehen, um die Integration und Bildung für Flüchtlinge zu verwirklichen. Ein besonderes Augenmerk muss hierzu insbesondere die Beschulung von minderjährigen Flüchtlingen haben, von denen sich nach meiner Schriftlichen Anfrage an die Bayerische Staatsregierung derzeit 11.433 im Freistaat Bayern befinden.

Offene Grenzen und das Schengen-Abkommen geben den EU-Bürgern große Freiheiten und fördern den Zusammenhalt. Umgekehrt führt die fehlende Absicherung von Außengrenzen zu Unstimmigkeiten bei den Mitgliedsländern und zu Besorgnis bei der Bevölkerung über ein Versagen des Staates und der Europäischen Union. Hier ist meiner Meinung nach eine europäische Einigung nötig, sodass bei gesicherten EU-Außengrenzen eine kontrollierbare Zuwanderung möglich ist. Ansonsten besteht die Möglichkeit, dass einzelne Mitgliedstaaten gesondert agieren und ihre Grenzen selbst schützen, sodass der bisherige Gedanke der Europäischen Union - „In Vielfalt geeint“ - zerbricht.

Gerne können Sie sich bei Rückfragen an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen

MdL Günther Felbinger