Frage an Günter Lach von Christa W. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Lach,
heute wende ich mich an Sie als "Niedersachse" im Innenausschuss zum Beschäftigtendatenschutzgesetz
Ist es aus Ihrer Sicht richtig,
dass z.B. durch § 32d Abs. 3 Arbeitgebern eine "Lizenz zur Kontrolle" erteilt würde, wenn künftig anlasslose Screenings von E-Mails und Internetzugriffen durchgeführt werden können, um zu prüfen, ob es Straftaten aus dem Bereich der Untreue, Vorteilsnahme oder Bestechlichkeit gegeben hat?
Damit würden Maßnahmen legalisiert, die in der Vergangenheit als Datenschutzskandale galten (z. B.bei der Bahn, Lidl)!!
Das neue „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ – eine Mogelpackung!
„ Der Entwurf des Beschäftigtendatenschutzgesetzes beinhaltet eine Fülle weiterer Regelungen, durch die die Erhebungs-, Verarbeitungs- und Nutzungsbefugnisse von Arbeitgebern auf Kosten der Beschäftigten massiv ausgeweitet werden.
Im Ergebnis verschlechtert er die datenschutzrechtliche Situation von Beschäftigten grundlegend und erheblich.
Insgesamt bleibt es bei der Feststellung, dass das Gesetz die Befugnisse von Arbeitgebern zur Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzung auf Kosten der Beschäftigten massiv ausweitet.“
Der Gesetzentwurf verdient den Namen „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ nicht . Der Schutz der Beschäftigtendaten tritt in diesem Entwurf hinter bisherige Regelungen zurück. Erhebungs-, Verarbeitungs- und damit Kontrollrechte der Arbeitgeber werden dann erheblich ausgeweitet. Richtiger wäre wohl der Name „Beschäftigtenausforschungserlaubnis-gesetz“.
Dieser Meinung des Direktors und Leiters der Europäischen Akademie der Arbeit der Universität Frankfurt am Main,Professor für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft
Herrn Prof. Dr. Peter Wedde schließe ich mich an und bitte Sie, diesem Gesetz nicht zuzustimmen.
Welche Rechte von Beschäftigten werden nach Ihrer Meinung durch diesen Entwurf geschützt?
Warum dieser Schnellschuss?
Mit freundlichen Grüßen
Christa Wiese
Sehr geehrte Frau Wiese,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Als Abgeordneter ist es mir besonders wichtig, mich direkt und persönlich mit den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger meines Wahlkreises zu befassen. Eine Vermittlung durch Dritte ist nach meiner Ansicht dabei weder notwendig noch sinnvoll. Dies gilt umso mehr, da mich zahlreiche Anfragen erreichen, die konkrete und sehr persönliche Anliegen betreffen, die nicht in der Öffentlichkeit dieses Forums diskutiert werden sollten. Daher habe mich grundsätzlich gegen eine Beteiligung am Portal „abgeordnetenwatch.de“ entschieden. Gerne können Sie Ihre Anfrage direkt an mein Berliner Abgeordnetenbüro richten:
Günter Lach, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
E-Mail: guenter.lach@bundestag.de
Fax: 030/227 76074
Bitte vergessen Sie nicht, Ihrerseits Anschrift und Telefonnummer zu vermerken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Günter Lach