Frage an Günter Lach von Boris S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Lach,
auf die Frage "Die Bundesregierung soll grundsätzlich keine Waffenlieferungen in Konfliktregionen genehmigen." haben Sie geantwortet, dass die Bundesregierung Rüstungsexporte in Länder nicht genehmigt werden, "die in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind oder wo eine solche droht."
Wieso hat die CDU Waffenexporte in den arabischen Raum genehmigt bzw. hat dieses offensichtlich vor? Und was haben Sie persönlich getan, um dieses zu verhindern?
Wenn man diesen Satz wörtlich nimmt, dürfte es laut Ihrer Aussage dann auch keine Waffenlieferungen nach Israel geben.
2. Zum Thema "Wer Vollzeit arbeitet, muss davon ohne staatliche Aufstockung leben können" haben Sie geschrieben: "Ja – soweit ledige Vollverdiener gemeint sind."
Frage: Warum haben Sie dann bei der Abstimmung zum gesetzlichen Mindestlohn nicht mit abgestimmt? Jedenfalls fehlt diese Abstimmung in Ihrer Liste auf Ihrer Seite des Bundestages. Und -viel wichtiger- würden Sie sich in einer solchen Abstimmung dem Fraktionszwang wiedersetzen?
Sehr geehrter Herr Schmelter,
gerne beantworte ich Ihre Fragen, die Sie mir über Abgeordnetenwatch gestellt haben.
1. Die Rüstungsexportpolitik unterliegt den „Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 und dem im Dezember 2008 verabschiedeten rechtlich verbindlichen „Gemeinsamen Standpunkt 2008/944/GASP des Rates der Europäischen Union betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“. Diese Vorgaben stellen eine verantwortungsvolle Kontrolle von Rüstungsexporten sicher.
In der Vergangenheit haben alle Bundesregierungen – unabhängig von der jeweiligen parteipolitischen Zusammensetzung - Rüstungsexporte aus unterschiedlichen Überlegungen zugelassen. Mithin besteht Kontinuität im Regierungshandeln bezüglich der Genehmigungspraxis für Rüstungsexporte. Die überwiegende Zahl der deutschen Rüstungsexporte erfolgt innerhalb der EU und der NATO, wie zuletzt der Rüstungsexportbericht 2011 widerspiegelt. An diesen Grundsätzen werden wir uns auch in der Zukunft orientieren.
Wir wissen um die große Problematik von Kleinwaffen, die - nicht durch die Bundesrepublik Deutschland - insbesondere in Konfliktgebieten unkontrolliert gehandelt werden. Das Engagement von CDU und CSU gegen diesen unkontrollierten und damit destabilisierenden Waffenhandel zeigt sich auch darin, dass das Gesetz zu dem Vertrag vom 2. April 2013 über den internationalen Waffenhandel bereits am 27. Juni 2013 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Mit der Ratifizierung des von den Gremien der Vereinten Nationen ausgehandelten Vertrags, an dessen Entstehung die unionsgeführte Bundesregierung maßgeblich beteiligt war, nehmen wir einen wichtigen Schritt hin zur erstmaligen Festlegung international verbindlicher Regeln und einheitlicher Mindeststandards zum Transfer von konventionellen Rüstungsgütern. Das Abkommen, das von mindestens 50 Staaten der Weltgemeinschaft ratifiziert werden muss, um in Kraft zu treten, kann in Zukunft dazu dienen, bewaffneten Konflikten vorzubeugen, den Schutz der Menschenrechte durchzusetzen, aber auch Terrorismus und Kriminalität einzudämmen. Das ist ein Meilenstein in unserem weltweiten Bemühen um Rüstungskontrolle und Sicherheit.
2. Wir wollen in Deutschland keinen Wettbewerb um die niedrigsten Löhne. Alle Bürger sollen Existenz sichernde Einkommen erzielen können. Für CDU und CSU gilt: Wer hart arbeitet, muss ordentlich bezahlt werden. Deshalb haben wir Mindestlöhne in zahlreichen Branchen mit insgesamt vier Millionen Beschäftigten geschaffen. Wir wollen dort, wo es keine Tarifverträge gibt, die Tarifpartner gesetzlich in die Pflicht nehmen, nach Lösungen zu suchen. Sie sollen gemeinsam in einer Kommission einen tariflichen Mindestlohn festlegen, wobei die unterschiedlichen Situationen in den Regionen und Branchen berücksichtigt werden können. Eine Lohnfestsetzung durch die Politik lehnen CDU und CSU ab. Aber es ist Sache der Politik, die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Menschen überall in Deutschland die Chance auf einen ordentlichen Lohn haben.
Im Übrigen bin ich bei meinen Entscheidungen im Deutschen Bundestags nur meinem Gewissen verpflichtet und bin keineswegs einem Fraktionszwang unterworfen. Dies ist auch in der Arbeitsordnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion so festgelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Lach