Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 07.05.2008

(...) hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Anpassung an die beamtenrechtliche Besoldungserhöhung, bereits in den 90er-Jahren hat der Bundestag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen, dass Abgeordnete wie einfache (beisitzende) Richter an einem Bundesgericht bezahlt werden. Mit diesem Beschluss setzte der Bundestag exakt die Empfehlung einer unabhängigen Kommission um. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 15.05.2008

(...) Ich nenne hier zum Beispiel die Weiterentwicklung des Kinderzuschlags. Das Armutsrisiko von Kindern reduziert sich am stärksten, wenn möglichst beide Eltern erwerbstätig sind. So wichtig der Ausbau der Kinderbetreuung ist, um vor allem für Alleinerziehende eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen, so wichtig sind auch finanzielle Leistungen. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 13.05.2008

(...) zu 1.) Die GEMA-Gebühren auf den CD/DVD-Rohling bezahlen Sie aufgrund der Regelung des § 53 UrhG zur Privatkopie, nur wenn es die Regelung zur Privatkopie nicht gäbe, würden Sie keine GEMA-Gebühren bezahlen. Wenn wir also die Urheberrechtsabgaben nicht erheben würden, müssten wir jegliche Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Inhalten schon von Verfassungswegen verbieten. Ich weiß nicht, ob Sie das wollen, ich möchte es nicht. (...)

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 13.05.2008

(...) wenn schon immer den Musikunternehmen unterstellt wird, sie seien nur auf ihren Profit fixiert, kann ich nicht erkennen, warum sie das Herunterladen einer urheberrechtlich geschützten Datei mit einem Wert von einem Euro verfolgen sollten. Unabhängig vom Handeln der Musikindustrie in solchen Fällen hat der Gesetzgeber schon eine bewusste Entscheidung gefällt, daß in derartigen Bagatellfällen gerade keine zivilrechtliche Beauskunftung erfolgen soll. Allerdings gilt dies selbstverständlich nicht für den Fall, wenn ein kompletter Kinofilm als Datei zum Download angeboten wird. (...)

Frage von Walter M. • 15.04.2008
Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von Günter Krings
CDU
• 21.04.2008

(...) Im Bereich der Urheberrechte, aber eben nur da, ergibt sich eine Gleichstellung mit dem seriösen Film. Ein illegaler Download bleibt eben ein illegaler Download auch wenn es sich bei der Datei um einen Pornofilm handelt. Von Erpressung kann daher keine Rede sein. (...)

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