
(...) hier handelt es sich um eine gesetzmäßige Anpassung an die beamtenrechtliche Besoldungserhöhung, bereits in den 90er-Jahren hat der Bundestag nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen, dass Abgeordnete wie einfache (beisitzende) Richter an einem Bundesgericht bezahlt werden. Mit diesem Beschluss setzte der Bundestag exakt die Empfehlung einer unabhängigen Kommission um. (...)