
(...) Selbstverständlich ist jedes Verfassungsorgan zur Auslegung des Grundgesetzes berufen und sogar verpflichtet. Unsere Verfassung sieht nämlich keine strenge Gewaltenteilung, sondern bewusst eine Verschränkung der Gewalten vor. Entsprechend darf das Verfassungsgericht natürlich auch von Abgeordneten kritisiert werden. (...)