(...) Dies war auch die Verhandlungsmaßgabe für die EU-Kommission. Letztendlich geht es bei ACTA lediglich um die Vereinbarung von Mindeststandards und eine internationalen Rechtsangleichung auf deutschem Niveau. Dies wird dazu beitragen, dass im Internet weltweit die gleichen Regeln gelten. (...)
(...) die von Ihnen gefürchtete so genannte deep packet inspection ist in der Endfassung des ACTA-Vertrages nicht vorgesehen. (...)
(...) Grundsätzlich müssen alle Freiheitsgrundrechte bei einer Kollision mit anderen Grundrechten wie z.B. dem Grundrecht auf Eigentum in einen Ausgleich gebracht werden. Ansonsten könnten die Freiheiten anderer nicht nur eingeschränkt, sondern sogar ganz beseitigt werden. (...)
(...) Auch ich habe mir das Abkommen natürlich angesehen und konnte auf den ersten Blick keine über das bestehende deutsche Recht hinausgehenden Regelungen finden. (...)
(...) Google und Wikipedia haben mit ihren Protesten aber den falschen Eindruck erweckt, man müsse sich zwischen Internetfreiheit und der Durchsetzung von Urheberrechten entscheiden. Diese Polarisierung dient nicht der konstruktiven Kritik, sondern ist letztendlich Lobbyismus in eigener Sache. (...)
(...) Bei all dieser Einigkeit müssen Einigkeith immer beachten, dass es einen gesunden Mittelweg zwischen Patentschutz und Allgemeininteresse geben muss, sonst wird weniger in neue Medikamente usw. investiert werden. (...)