Sehr geehrter Herr Krings,gründet Ihr Verweis auf eine andere Meinung als die in dem von mir verlinkten Artikel auf einen einzigen Staatsrechtler?MfG Patrik B.
Ich habe eine Nachfrage zu Ihrer Antwort auf meine Frage zur Einladung des israelischen Ministerpräsidenten.Kennen Sie das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages das eindeutig besagt daß Herr Netanjahu verhaftet werden müsste?
https://www.dw.com/de/m%C3%BCsste-benjamin-netanjahu-in-deutschland-verhaftet-werden/a-72133436
Sie verweisen auf eine andere Auslegung des Völkerrechts durch Verfassungsrechtler,wie der oben genannte Artikel inhaltlich darlegt eine Einzelmeinung gegen neun andere Meinungen.
Wird hier nicht mit zweierlei Maß gemessen?
https://www.deutschlandfunk.de/voelkerrecht-israel-gaza-merz-netanjahu-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/merz-einladung-an-israels-premier-netanjahu-voelkerrechtlich-ueberhaupt-vermitte-100.html
https://www.ipg-journal.de/interviews/artikel/deutschland-muesste-netanjahu-festnehmen-und-ueberstellen-7936/

Sehr geehrter Herr B.
vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Wie bereits in meiner Antwort vom 7. April ausgeführt, werden in der völkerrechtlichen Diskussion auch von verschiedenen Staatsrechtlern unterschiedliche Meinungen dazu vertreten, wie ein etwaiger Besuch von Israels Ministerpräsident Netanjahu in Deutschland rechtlich zu bewerten ist.
Und ich wiederhole auch: Für den Fall, dass es zu einem Besuch in Deutschland überhaupt kommen sollte, wird es seitens der Bundesregierung eine sehr sorgfältige und detaillierte Prüfung geben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Krings