Dr. Günter Krings MdB, 2021
Günter Krings
CDU
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Frage von Itzhak L. •

Ist Nichtkombattanten Nahrung und Wasser zu verweigern eine Selbstverteidigungshandlung?

In meiner Frage vom 09.01.2024 zitierte ich Deutschlandfunk:

"Israels Verteidigungsminister Galant sagte schon am 9.10.2023, es werde [in Gaza] keinen Strom, kein Wasser, keine Lebensmittel und keinen Treibstoff geben."

Siehe:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/guenter-krings/fragen-antworten/wird-sich-die-union-gegen-suedafrikas-klage-gegen-israel-vor-dem-igh-wegen-genozid-aeussern

Sie antworteten unter anderem mit:

"Ich bin weiterhin der klaren Auffassung, dass Israels Selbstverteidigungshandlungen die Voraussetzungen eines Völkermordes nicht erfüllen."

Können Sie bitte Ihre klare Auffassung, die mir eigentlich nicht so klar ist, erläutern? Danke!

Dr. Günter Krings MdB, 2021
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr L. 

Sie vermischen zwei Dinge. Die Frage, ob die Selbstverteidigungshandlungen Israels gegen den zentralen Appell des humanitären Völkerrechts, Zivilisten zu schützen, verstoßen, ist die eine Sache. Eine andere Sache ist es, ob Israels Selbstverteidigungshandlungen die hohen Voraussetzungen eines Völkermordes erfüllen. 

Zur ersten Sache: Das humanitäre Völkerrecht bindet alle Seiten in einem Krieg, oder es ist wertlos. Wenn die israelische Militärführung im Städte- und Häuserkampf zu wenig Rücksicht auf Zivilisten nimmt, ist das natürlich zu kritisieren. 

Zur zweiten Sache: Das Inkaufnehmen von zivilen Opfern kann nicht gleichgesetzt werden mit der Absicht, Palästinenser wegen ihrer bloßen Zugehörigkeit zu der Gruppe der Palästinenser zu vernichten. Eine solche Absicht kann ich in den Kriegshandlungen Israels nicht erkennen. Ein solche Absicht hatte aber offensichtlich die Hamas: Sie wollte möglichst viele Israelis töten, weil sie Israelis waren. Daher gibt es in diesem Konflikt keinen Völkermord Israels an den Palästinensern, sehr wohl aber einen der Hamas an Israel.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Krings

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