Frage an Günter Krings von Christoph W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betr. (Online-) Petitionen
Ich grüsse das Dr.-Krings-Team
Mein Interesse gilt der Möglichkeit, Online - Petitionen einzubringen, bzw. dem Instrument der Petition an sich. Dazu habe ich zwei Fragen.
Welche Petitionen (sowie: davon Online - Petitionen) haben bisher (in letzter Zeit) zu konkreten Gesetzen bzw. Gesetzesänderungen geführt?
Auf welche Weise kann man den Prozess der "Parlamentarischen Prüfung" und die entsprechenden Nachfolgeinstanzen (online) verfolgen?
Vielen Dank im Voraus,
C. Wassenberg
Sehr geehrter Herr Wassenberg,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema „Petitionen“. Es ist schwer zu sagen, wie viele Petitionen zu konkreten Gesetzesänderungen geführt haben. Das liegt daran, dass die Politik manchmal schneller ist als die öffentliche Petition – wie zum Beispiel bei der Pendlerpauschale. Häufig werden öffentliche Petitionen zu Themen eingebracht, die in der breiten Öffentlichkeit diskutiert werden und auch in anderen parlamentarischen Vorgängen zu finden sind. Ein anderes Beispiel ist die Wehrsolderhöhung, die bald nachdem die Petition den Fraktionen überwiesen worden war, vom Bundestag beschlossen wurde. Da aber die Mitglieder des Petitionsausschusses auch in anderen Ausschüssen vertreten sind, wird in diesen Fachausschüssen über das Thema gesprochen und ggf. zum Anlass einer Gesetzesänderung genommen.
Der Prozess der parlamentarischen Prüfung sieht folgendermaßen aus: Zunächst werden vom Ausschussdienst Stellungnahmen von Behörden und sonstige Informationen zur Petition eingeholt. Dann wird die Akte mindestens zwei Bundestagsabgeordneten zur Prüfung gegeben, die dann dem Ausschuss einen Beschluss empfehlen. Damit diese Abgeordneten ihre Aufgabe ungestört und ohne Einflussnahme von Befürwortern oder Gegnern der betreffenden Petition wahrnehmen können (diese hatten ja bereits im Vorfeld online die Möglichkeit ihre Stellungnahmen abzugeben), werden die Abgeordneten nie genannt. Somit kann dieser Prozess auch nicht online verfolgt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings