Frage an Günter Krings von Heiko O. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr.Krings,
mit bedauer mußte ich feststellen das sie am Vergangen Freitag dem "Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" mit Ja abgestimmt haben.
Ich möchte daher gern wissen was sie dazu bewogen hat dieses Gesetzt zu befürworten? Ich möchte als Bürger der Stadt Mönchengladbach wissen wer mich da im Bundestag vertritt. Und worauf er sein Endscheidungen stützt.
Mit freundlichen Grüßen
Heiko Otto
Sehr geehrter Herr Otto,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihre einzelnen Fragen beantworten und erläutern, warum ich für das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung gestimmt habe und auch die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung unterstütze.
Zunächst zur Vorratsdatenspeicherung: Es wurde beschlossen, dass Verkehrsdaten mindestens 6 Monate bei den Telekommunikationsunternehmen (TK) – nicht beim Staat (!!) - gespeichert werden müssen. Bereits heute dürfen TK-Unternehmen diese Daten speichern und tun dies zu Abrechungszwecken in der Regel auch. Für einen Bürger, der per Einzelabrechnung Telekommunikation betreibt, ist es ein gutes Recht, die einzelnen Gespräche auf seiner Rechung aufgeführt zu bekommen. Die immensen Kosten für die Unternehmen, deren Zahlen mit dem Lobbyverband der Telekommunikation „Bitkom“ eine nicht gerade unparteiische Institution verbreitet, halte ich daher für fragwürdig. Neu ist bei der Vorratsdatenspeicherung lediglich, dass bei Mobilfunktelefonie auch der Standort bei Beginn des Telefonates gespeichert wird. In der reinen Speicherung dieser Daten beim Anbieter kann ich allerdings auch hierbei keinen Generalverdacht und auch keine Überwachung sehen.
Überwachung, und damit bin ich bei der Novelle des Telekommunikations-überwachungsrechtes, findet nach meiner Definition nur dann statt, wenn diese Daten sowie die Inhalte von Telekommunikation ausgewertet werden. Das ist nur möglich, wenn dies richterlich genehmigt wird und auch dann nur bei Ermittlungen zu Straftaten, die mit mehr als fünf Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind. Zudem ist Telefonüberwachung bei Kommunikation, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betrifft, generell verboten. Wie Sie bei dieser restriktiven Vorgabe davon sprechen, dass das ganze Volk unter Generalverdacht gestellt würde, kann ich nicht nachvollziehen.
Was Ihre Bemerkungen zu den von dem Gesetz ausgenommenen Berufsgruppen angeht, so vermuten Sie dafür falsche Beweggründe. Dass Abgeordnete ebenso wie Seelsorger und Strafverteidiger einen höheren Schutz vor Überwachung finden, hat nichts damit zu tun, dass sie ungefährlicher seien als der Rest der Bevölkerung. Das Grundgesetz gibt vielmehr um der Funktionsfähigkeit des Parlamentes willen einen besonderen Schutz dieser Gruppe vor. Für Rechtsanwälte sehe ich, ebenso wie bei Journalisten oder Ärzten, dieses Schutzgebot als nicht ganz so stark an wie etwa bei Seelsorgern. Hier muss es im Einzelfall zu einer Abwägung zwischen den durch das Berufsgeheimnis geschützten Interessen und der verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Strafverfolgung kommen.
Ich hoffe, Ihre Sorgen bezüglich dieser beiden gesetzlichen Neuerungen etwas gelindert zu haben. Wenn es um die Verhinderung eines „Überwachungsstaates“ geht, werden Sie mich und die große Mehrheit des Deutschen Bundestages auf ihrer Seite wissen.
Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass ich auch viele Rückmeldungen von Bürgern aus unserer Heimatstadt erhalte, die mich aus Gründen einer verbesserten Abwehr von Straftaten sehr bestärkt haben in meiner Auffassung zu dem Gesetz.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings