Frage an Günter Krings von Wilfried M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
zur Merkel-Handy-Affäre schrieben Sie am heutigen 3.11. im „Extra-Tipp am Sonntag“ auf S. 4:
„Sollten sich die entsprechenden Hinweise bewahrheiten, wäre dies ein ungeheuerlicher Vorgang und massiver Vertrauensbruch.
Ein solches Vorgehen der US- Geheimdienste hätte eine neue Qualität, handelte es sich doch um klassische Spionage.“
Hierzu möchte ich von Ihnen wissen, inwieweit Sie davon ausgehen, daß hier – in grundrechtlicher Hinsicht – irgend eine „neue Qualität“ erreicht worden wäre.
Bitte teilen Sie mir insbesondere mit, aufgrund welcher objektiver Tatsachen Sie davon ausgehen, daß z.B. vor 30 Jahren sozusagen alles in Ordnung war zwischen Ihnen und Ihren (bzw. Ihrer Parteiführer) „Partnern“ bzw. „Verbündeten“ in Übersee.
Was konkret – an Grundwerten - verbindet Sie wirklich mit Herrn Obama, dem Letztverantwortlichen des US- Regimes und den Beratern dieses Herrn?
Mit frdl. Grüßen
Dipl. med. W. Meißner
Deutsches Institut für Totalitarismusabwehr
Sehr geehrter Herr Meißner,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema NSA Abhöraffäre. Das Abhören des Kanzlerinnen Handys ist ein Fall klassischer Spionage, die die Sicherheit unseres Staates an sich betrifft. Aber auch die Fälle der flächendeckenden Überwachung unserer Bürgerinnen und Bürger bedürfen weiterer Aufklärung von Seiten der US-Behörde. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort auf die Anfrage von Herrn Ottmar Müller vom 25.10.2013.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Günter Krings