Frage an Günter Krings von Ingrid Ch. H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Krings,
in dem CDU-Wahlprogramm steht, dass "Anreize zur Arbeitsaufnahme" geschaffen werden sollen.
Meine Frage:
Was ist damit gemeint?
Mit freundlichen Grüßen
Ingrid Ch. Hoerner
Sehr geehrte Frau Hoerner,
haben Sie ganz herzlichen Dank für Ihre Frage zum CDU/CSU-Wahlprogramm, in der Sie sich nach den „Anreizen zur Arbeitsaufnahme“ im Wahlprogramm der CDU/CSU erkundigen.
Wir wollen sicherstellen, dass jemand, der arbeitet, mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn er nicht arbeitet. Dies lässt sich durch die Beibehaltung der Tarifautonomie in Verbindung mit einer Kombination aus fairen Löhnen und nötigenfalls ergänzenden staatlichen Leistungen erreichen. Einen einheitlichen, gesetzlichen starren Mindestlohn für alle Branchen und für ganz Deutschland lehnen wir dagegen ab. Dumpinglöhne werden wir durch eine gesetzliche Klarstellung des Verbotes sittenwidriger Löhne unterbinden.
Desweiteren treten wir für die Senkung der Lohnnebenkosten ein, damit Deutschland als wirtschaftlicher Standort für Unternehmen attraktiv bleibt und die Zahlung höhere Gehälter möglich wird. Beispielsweise hat die Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestagsfraktion eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 % auf 3,3 % in der Zeitspanne vom 1. Januar 2007 bis zum 1. Januar 2008 erwirken können. An diesem Erfolg werden wir anknüpfen.
Zudem werden wir marktgerechte Arbeitsplätze fördern. Das ist wichtiger als Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Bezüglich der Betreuung von Langzeitarbeitslosen treten wir für eine effektive Kooperation zwischen Kommunen und BA ein. Generell ist deren Betreuung aber bei den ortsnahen Kommunen besser aufgehoben. Auch die Weiterbildung ist uns wichtig, um nachgefragte Berufe zu fördern. Hier liegt ein Schwerpunkt insbesondere auf dem „Dienst am Menschen“, der aufgrund des demographischen Wandels stets an Bedeutung gewinnt.
Anreize zu Arbeit wollen wir außerdem durch die Neuordnung der Hinzuverdienstregelung, Schutz der Privatsphäre am Arbeitsplatz sowie eine Weiterentwicklung der Tarifverträge im öffentlichen Dienst und des Beamtenrechts setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Günter Krings